Vorsteuerabzugsberechtigung eigener Kanzlei im Mahnverfahren
Verfasst: 22.10.2007, 14:33
Grossi steht mal wieder auf´m Schlauch und liefert sich ne heiße Diskussion mit dem Chef... mit welchem Ergebnis? "Ich schlags nach!"
Habe für die eigene Kanzlei gegen Mdt. MB und VB beantragt.
Schuldner = Mdt. will die Hauptforderung + Kosten jetzt ausgleichen.
Im MB sind wir vorsteuerabzugsberechtigt. Es wird keine MWSt. in Ansatz gebracht - soweit klar.
Wenn ich dem Mdt. jetzt unsere Kosten für das Verfahren in Rechnung stelle: MIT oder OHNE MWSt.??
Meiner Auffassung nach: mit.
Was meint Ihr?
Habe für die eigene Kanzlei gegen Mdt. MB und VB beantragt.
Schuldner = Mdt. will die Hauptforderung + Kosten jetzt ausgleichen.
Im MB sind wir vorsteuerabzugsberechtigt. Es wird keine MWSt. in Ansatz gebracht - soweit klar.
Wenn ich dem Mdt. jetzt unsere Kosten für das Verfahren in Rechnung stelle: MIT oder OHNE MWSt.??
Meiner Auffassung nach: mit.
Was meint Ihr?