HILFEEE!!!-GV Kosten mit MwSt. abrechnen???

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Monte
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#1

16.10.2007, 14:21

Hallo Ihr Lieben!
Brauche mal wieder ganz dringend eure Hilfe:

Folgendes Problem: Haben ZV-Auftrag gemacht,GV hat SChuldner angetroffen,EV war aber schon abgegeben.Jetzt hat der GV uns seine Kosten in Rechnung gestellt.Unser Mandant hat aber ne Rechtsschutzversicherung mit der ich jetzt die Kosten für den Auftrag (in diesem Fall 25€) abrechnen soll.
Der GV hat auf seiner Kostennote aber keine MwSt. berechnet.Kann/Muss ich die jetzt (trotzdem) auf unsere KoRe an die RSV drauf schlagen oder gebe ich die Kosten (wir haben die 25€ vorgestreckt) als steuerfreie Auslagen an die RSV weiter?

Vielen Dank für eure Hilfe!!!
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Janin

#2

16.10.2007, 14:24

steuerfreie auslagen sind das.

du gibst der rs die kosten vom gerichtsvollzieher an, die ihr tatsächlich überwiesen habt.
StineP

#3

16.10.2007, 14:27

Jepp - sehe ich ganz genauso. Umsatzsteuerfrei
Bärchen

#4

16.10.2007, 14:28

Stimmt. Ihr hat ja die 25,00 € an sich ja an den GV gezahlt. Wenn der GV keine USt geltend macht, ...
Aber ihr habt die Kosten ja auch ohne USt an den GV ausgezahlt. Dann könnt ihr ja nicht auf einmal USt in eurer KoRe auf die GV-Kosten nehmen
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Monte
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#5

16.10.2007, 14:34

Habe ich mir schon gedacht!

DANKE :thx
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Strubbel
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#6

16.10.2007, 14:41

:zustimm (auch wenn es zu spät ist ;))
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Andreas

#7

16.10.2007, 14:48

:schieb in den Mehrwertsteuer-Bereich des Forums.
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Pepsi
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#8

16.10.2007, 19:19

sie spielte wahrscheinlich auf das Thema "Auslagen und MwSt." an oder?
StineP

#9

16.10.2007, 20:41

Ja, tat sie - aber ist das jetzt noch wichtig?
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Monte
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#10

17.10.2007, 23:59

Mädels (und Jungs natürlich auch):Neues Problem,gleiche Sache:

Mein Chef meint, dass da neue Gesetze raus gekommen sind, die besagen, dass man für bestimmte Sachen MwSt. drauf schlagen kann, obwohl man selbst gar keine für diese Dienstleistung gerzahlt hat!!!
Hat da jemand was drüber gehört????? Und wenn ja,gilt das für meinen Fall auch?Also muss ich nun doch die Märchensteuer drauf schlagen,wenn ich mit der RSV abrechne oder doch nicht??Bin völlig verwirrt!! :wirr
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