Hab noch was von meinem Steuerberater bekommen. Ist für manche vielleicht ganz interessant. Der vertritt ebenfalls die Meinung, dass keine UST anfällt.
Eines wäre der Punkt 152. Durchlaufende Posten in dem Usatzsteuer-Richtlinien 2005.
Das andere ist ein Auszug aus einem Fachbuch und nimmt Bezug auf zwei Aufsätze, Schubert, Durchlaufende Posten in der notariellen Kostenrechnung UR 2005, 469 und Henke, UST auf die Aktenversendungspauschale der Bußgeldstelle AnwBl 2007, 224 Bezug.
Ausgeführt wird, dass u. a. Rechtsanwälte und Notare Auslagen udn Gebühren für Ihren Mandanten auslegen könnnen und diese als durchlaufende Posten anerkannt werden, wenn Namen und ANschrift des Manadnnten dem zB Bußgeldstelle (Zahlungsempfänger) nicht mitgeteilt werden. HIerfür ist Voraussetzung, dass die Kosten nach Kostenordnungen berechnet werden, die den Mandanten als Kostenschuldner bestimmen.
WEiter wird erläutert, dass dem Anwalt ein Wahlrecht zusteht, behandelt der REchtsanwalt diese Kosten als durchlaufende Posten in seiner Buchführung.
Noch Bezug genommen wir dauf die evtl. Änderung: Gem. Abschn. 152 UstR 2005 ist entscheidend, dass der Rechtsanwalt eine Tätigkeit im Auftrag seines Mandanten ausübt.
Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen
- butterflybabe
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ist das ein Schreibfehler, ich denke das "nicht" ist zuviel, dann stimmts nach deren Ansicht, aber eben genau das reicht nicht, denn:butterflybabe hat geschrieben:Ausgeführt wird, dass u. a. Rechtsanwälte und Notare Auslagen udn Gebühren für Ihren Mandanten auslegen könnnen und diese als durchlaufende Posten anerkannt werden, wenn Namen und ANschrift des Manadnnten dem zB Bußgeldstelle (Zahlungsempfänger) nicht mitgeteilt werden.
eben und das tun die meisten Gemeinden nicht, bzw müsste man erst die Satzung anfordern etc.. (zumal ich meine EMA sowieso immer online mache und da kann man den Mdt nun wirklich nicht erkennen, bzw sind wir Kostenschuldern und AUftraggeber)HIerfür ist Voraussetzung, dass die Kosten nach Kostenordnungen berechnet werden, die den Mandanten als Kostenschuldner bestimmen.
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Ich halte diesen ganzen Sch... für so notwendig wie ein Loch im Kopf, aber darüber wurde ja schon ausführlich diskutiert. Also hab ich mich gefügt und immer brav die Mehrwertsteuer auf die Auslagen draufgeschlagen.
So, aber jetzt blick ich gar nicht mehr durch:
Meine Chefin überweist gestern auf die Rechnung eines Gerichtsvollziehers den Rechnungsbetrag plus Mehrwertsteuer!!! Bin ich blöd? Das kann doch nicht richtig sein! Wir können doch nicht mehr überweisen, als der haben will, oder?
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Hä? Das ist doch Blödsinn!
Die MwSt. wird auf eure Rechnung draufgeschlagen und nicht auf die des GVZ.
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Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Abgesehen davon, fällt mir gerade ein, dass auf GVZ-Kosten keine MwSt. berechnet wird.
Curry
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Ebend - auf die GVZ-Kosten müssen wir doch auch keine Mehrwertsteuer berechnen.
Und wer überweist mehr, als der andere haben will?
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Genau, das hab ich mir auch gedacht. Und wenn ich jetzt anfange, mit ihr darüber zu diskutieren... Sie macht eigentlich gerade ein Steuerseminar und ist sonst blitzgescheit, eigentlich müßte sie das doch wissen.
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Das solltest du aber auf jeden Fall mal ansprechen. Ihr könnt ja nicht einfach mehr zahlen, als ihr müsst.
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