hm naja, es erlärt sich zumindest wenn man nach den Gründen fragt, habs jetzt nicht zur Hand, aber bei GK stehts im GKG glaub ich, dass der Mdt/Auftraggeber IMMER Kostenschuldner ist. Bei der AKtenversendungspauschale ist es nicht anders möglich, da der Mdt selbst keine Einsicht nehmen darf und bei EMA Gebühren müsste es ansonsten in der Satzung der Gemeinde oder so stehen, so wie bei GK
keine USt:
GK und GVZ Kosten (ausgenommen elektr. Einsicht in Register und Grundbuch)
USt:
Aktenversendungspauschale und alle sonstigen Auslagen wie EMA, Bahntickets
Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen
Wie gesagt, Pepsi - logisch wird es für mich nicht dadurch. Kostenschuldner ist für mich am Ende immer der Mandant. Von daher muss ich mir das von dir gesagte (und geltende) eben aufschreiben, reinprügeln und ohne Nachdenken anwenden. Logisch ist es für mich nicht.
- Pepsi
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naja reinprügeln... so schwer ist es ja nun auch wieder nicht.. direkt logisch ist es für mich auch nicht, aber ist wie gesagt auch kein neuer Hut, sondern ein sehr sehr alter (1962 oder so), darum verstehe ich eigentlich nicht, warum das jetzt erst auffällt, ich glaube das liegt an den Gebühren für elektr. Einsichten, als sie das eingeführt haben, hab ich das zum ersten mal gehört.. junge junge, was da für Steuerrückstände bestehen, aber Psssst
Weißt du, es gibt Sachen, die wollen mir einfach nicht klar werden.. Politik zum Beispiel.. Ging nie... Auch mit den ganzen Steuerzeugs.. Das bleibt einfach nicht haften. Echt,. Chef beißt sich regelmäßig die Zähne aus, wenn er mir irgendwas näher bringen will...
Zu diesem Thema meinte er übrigens zu mir: Ja, normalerweise muss man unterscheiden, wer der Kostenschuldner ist, aber wir machen das nicht... Tja...
Zu diesem Thema meinte er übrigens zu mir: Ja, normalerweise muss man unterscheiden, wer der Kostenschuldner ist, aber wir machen das nicht... Tja...
- anwaltsliebling
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Hallo miteinander,
mein Chef kam heute ins Sekretariat und meinte, dass nun doch keine Umsatzsteuer auf Auslagen ausgewiesen werden müsse. Es gäbe da auch einen Artikel/Rechtsprechung etc. Er hat es auf jeden Fall gelesen, weiß aber nun auch nicht mehr wo *stöhn*. Jetzt hab ich im Netz schon "gewühlt", aber nix gefunden. Weiß jemand was Neues? Ich meine, für mich ändert sich nix, da ich mich bisher schlicht und ergreifend geweigert hatte, Umsatzsteuer auf Auslagen zu berechnen. Von daher .... Aber eine rechtliche (o.ä.) Grundlage für das jetzt hätte mich doch mal interessiert.
mein Chef kam heute ins Sekretariat und meinte, dass nun doch keine Umsatzsteuer auf Auslagen ausgewiesen werden müsse. Es gäbe da auch einen Artikel/Rechtsprechung etc. Er hat es auf jeden Fall gelesen, weiß aber nun auch nicht mehr wo *stöhn*. Jetzt hab ich im Netz schon "gewühlt", aber nix gefunden. Weiß jemand was Neues? Ich meine, für mich ändert sich nix, da ich mich bisher schlicht und ergreifend geweigert hatte, Umsatzsteuer auf Auslagen zu berechnen. Von daher .... Aber eine rechtliche (o.ä.) Grundlage für das jetzt hätte mich doch mal interessiert.
Grüßle
Ich glaube da war jetzt ein Artikel in der neuen Ausgabe von "Das juristische Büro" (10/2007)!? Bin mir aber jetzt nicht ganz sicher, habe das heute morgen nur schnell überflogen und jetzt liegt die noch beim Chef, komm da gerade nicht ran.....!
- Pepsi
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das JurBüro hamwa leider net
könnt ihr euch ma melden, wo das war usw. vielleicht kann das ja dann mal "rundgefaxt" werden.. kann mich nicht erinnern das in der NJW oder so gelesen zu haben
könnt ihr euch ma melden, wo das war usw. vielleicht kann das ja dann mal "rundgefaxt" werden.. kann mich nicht erinnern das in der NJW oder so gelesen zu haben
- anwaltsliebling
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Ich frag heut gleich noch mal Cheffe, vielleicht hat er sein Erinnerungsvermögen ja wieder gefunden *seufz*.
Grüßle
Ich habe heute morgen ein fax von einer RSV bekommen (keine sehr beliebte), die uns erstmal ganz frech unsere Gebühren gekürzt haben (OWi Sache). Sie meinen die Mittelgebühr wäre zu hoch!! Und untendrunter stand noch ganz nett, dass übrigens die Aktenversendungspauschale OHNE Umsatzsteuer zu berechnen wäre. Ich darf jetzt was nettes dazu schreiben....
Lieben Gruß
Yvonne
Yvonne