ja das stimmt, aber wenn die Steuerprüfung kommt, die interessiert das nicht, sondern nur das was das BFH entschieden hat!
Andreas: wie Frau George schon gesagt hat, kannste das zwar machen, aber du kannst dich halt net darauf verlassen, dass die Behörde die RG auf den Mdt ausstellt..
USt. auf EMA-Kosten etc.
Tut mir leid, wenn ich mich wiederhole. Ich habe das aber niergendwo gefunden. In welchem Anwaltsblatt (Monat) dam der Beitrag über die Mehrewrtsteuer bei Akteneinsicht.
Danke.
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Wie sieht das mit Parkgebühren aus, wenn RA bei Gericht war? auch mit UST weiter berechnen?
- stein
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Kann ich eigentlich, wenn die Mdt.in eine RS hat, dieser die Kosten für die EMA plus 19% in Rechnung stellen ?
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Liebe Stein,
es ist egal, wer die Rechnung bezahlt. Kostenschuldner ist Mdt.. Dementsprechend kann/musst Du die USt. berechnen, auch wenn die Kostennote von der RS des Mdt. bezahlt wird.
es ist egal, wer die Rechnung bezahlt. Kostenschuldner ist Mdt.. Dementsprechend kann/musst Du die USt. berechnen, auch wenn die Kostennote von der RS des Mdt. bezahlt wird.
- Curry
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Richtig, das ist völlig egal, du musst es so abrechnen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- stein
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Danke für deine rasche Antwort Kimmy,Liebe Stein,
es ist egal, wer die Rechnung bezahlt. Kostenschuldner ist Mdt.. Dementsprechend kann/musst Du die USt. berechnen, auch wenn die Kostennote von der RS des Mdt. bezahlt wird.
aber ich wollte doch nur wissen OB ICH DIE RECHNUNG AN DIE RS schicken kann bzw. ob die diese 4 € plus 19% zahlen ???
Und muss diese Rechnung dann auch eine neue Rechnungs-Nr. haben ?
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
oh, da hab ich Dich missverstanden. Also denn:
1. Rechnungen unter 150,00 € benötigen keine Rechnungsnummer.
2. Die Rechnung würde ich an die RS schicken. Wenn die EMA notwendig war für das Verfahren, wird die RS Deine 4,00 € + 19% USt. auch ausgleichen.
1. Rechnungen unter 150,00 € benötigen keine Rechnungsnummer.
2. Die Rechnung würde ich an die RS schicken. Wenn die EMA notwendig war für das Verfahren, wird die RS Deine 4,00 € + 19% USt. auch ausgleichen.