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Verfasst: 20.09.2007, 08:36
von Pepsi
hab ich doch geschrieben, die 12 €Ausl.p. und auch die anderen GK für elektr. Einsicht müssen mit USt weiterberechnet werden, also wären es dann z.B. bei 12 € ins gesamt 14,28 € die der Mdt bezahlen müsste

ganz ehrlich, ich verstehe nicht was daran so kompliziert sein soll, wenn Ust berechnet wurde, nimmst du den nettobetrag und wenn eben keine drin ist, dann nimmst du den betrag so wie er ist (brutto=netto)

Verfasst: 20.09.2007, 09:17
von Nikita
@pepsi
ich muss ganz ehrlich sagen - ich versteh das nicht so wirklich *g*
warum muss auf vorverauslagte auslagen wie z.b. die 12 @ USt drauf? es ist doch kein umsatz, sondern eben nur etwas, was vorverauslagt wurde.. wenn jetzt darauf USt kommen muss, dann würde es doch in der buchhaltung so sein, dass diese 12€ als Umsatz gewertet werden, was sie doch aber eigentlich nicht sind, sondern es werden durch den mdt. verauslagte auslagen erstattet. wenn ich z.b. an ra-micro denke und 12 € auslagenpauschale gezahlt habe, dann steht das in der rubrik auslagen als "- 12 €", wenn ich dann diese 12 € plus MwSt. weitergebe und der Mdt. zahlt 14,28 € dann habe ich doch nen überschuss von 2,28 €. wie soll man die verbuchen? soweit ich weiss kann ich auch bei ra-micro auslagen nicht mit mwst. buchen bzw. wenn ich rechnung schreibe, dann zieht sich das programm die vorveruaslagten auslagen aus dem aktenkonto und da wird keine mehrwersteuer hinzugerechnet. selbst wenn das jetzt so gemacht werden soll, finde ich es unlogisch.. und weiß auch nicht wie das mit dem programm jetzt gehandhabt werden kann, soll, müsste *ggggg*

Verfasst: 20.09.2007, 09:46
von Notargehilfe
wenn jetzt darauf USt kommen muss, dann würde es doch in der buchhaltung so sein, dass diese 12€ als Umsatz gewertet werden
Genauso ist es.

Das Problem ist, dass verauslagte Kosten (im Allgemeinen) und durchlaufende Posten (im umsatzsteuerlichen Sinn) nicht zwingend identisch sind.

Verfasst: 20.09.2007, 14:06
von Pepsi
Nikita: du musst es ja dann auch anders buchen, eben nicht mehr bei Auslagen, sondern bei Honorar oder im Kostenblatt. Bitte guck bei RA Micro dir das Video zu dem THema an odr such mal hier im Forum, ich habs schon zig mal erklärt

Verfasst: 08.10.2007, 16:34
von Gast
Nikita hat geschrieben:... dann habe ich doch nen überschuss von 2,28 €. ...

Das ist kein Überschuss für dich oder deinen Anwalt. Die Umsatzsteuer musst du ja wieder komplett ans Finanzamt abführen. Vater Staat verdient mit :evil:

Verfasst: 08.10.2007, 17:55
von StineP
Jepp.... Überschuss gibt es nicht =)

Verfasst: 09.10.2007, 19:27
von Pepsi
falls ich das nicht schon getan habe, will ich nochmal darauf hinweisen, dass grundsätzlich sämtliche Gerichtskosten ohne USt. weiterzuberechnen sind, ausgenommen sind die Gebühren für die elektr. Einsicht, also Handelsregister und Grundbuch, diese Gebühren sind MIT USt. weiterzuberechnen

Verfasst: 09.10.2007, 19:28
von Janin
darauf haste schon hingewiesen. aber danke nochmals für den tipp :)

Verfasst: 09.10.2007, 20:14
von StineP
Sowas muss man sich im Grunde auch immer und immer wieder vor Augen führen. Logisch erklärt sich das nicht für mich.

Verfasst: 09.10.2007, 20:21
von Janin
für mich auch nicht