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Verfasst: 18.12.2006, 16:51
von Curry
Was denkst du denn?

Verfasst: 18.12.2006, 17:15
von Notargehilfe
Hier ein Auszug aus einem BNotK-Rundschreiben:

"...Nach den allgemeinen Übergangsvorschriften des § 27 Abs. 1 UStG kommt es für die Anwendung des erhöhten Steuersatzes in Übergangsfällen auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung an. Ohne Bedeutung ist dagegen, wann der Notar die Rechnung erteilt oder das Entgelt vereinnahmt..."

http://dnoti.de/DOC/2006/RS_BNotK_21_2006.pdf

Grüße aus dem Rheinland

Verfasst: 18.12.2006, 18:17
von tiko73
Das Problem gabs doch eigentlich schon mal, wo die Mwst. von 14% auf 15% und dann auch 16% angehoben wurde.
Wenn ich mich da richtig dran erinnere, haben wir das damals auch so gemacht, dass das nicht danach ging, wann wir ein Mandat übernommen haben, sondern danach, wann eben die Gebühren entstanden sind. Das ist ja nun nicht zwingend gleichzeitig und eben noch in diesem Jahr. Wenn die Gebühren erst im nächsten Jahr entstehen, dann müssen sie natürlich, auch bei Beauftragung in diesem Jahr, mit dem neuen Mwst-Satz abgerechnet werden.
Umgekehrt kann man auch im nächsten Jahr noch Abrechnungen mit dem alten Steuersatz machen, wenn die Angelegenheit sich dieses Jahr erledigt hat. Wäre aber sicher besser, das dieses Jahr noch alles zu machen, falls es geht.

Verfasst: 18.12.2006, 19:43
von Pepsi
also bisher dachte ich, es ist danach abzurechnen, wann die Gebühr entstanden ist und nicht wann die Angelegenheit erledigt ist.. :?

Verfasst: 18.12.2006, 19:56
von cappie

Verfasst: 18.12.2006, 20:41
von tiko73
:thx Cappie, jetzt sind wir alle wieder etwas schlauer. Da lag ich mit meiner Einschätzung doch gar nicht so falsch *freu*

Verfasst: 18.12.2006, 20:52
von Pepsi
und was sagt ihr dazu:

wenn jetzt bereits ne Sache läuft und ich jetzt alle Gebühren abrechne, die bereits entstanden sind (also kein Vorschuss).. und die Angelegenheit so von den GEbühren her nä Jahr endet.. MUSS ich dann ne neue Abrechnung machen mit 19 %?

Verfasst: 18.12.2006, 22:19
von tiko73
Auf alle Fälle musst du da erst mal eine Vereinbarung mit dem Mandanten machen und du kannst ja auch nicht alles einfach abrechnen. Wenn das Gerichtsverfahren noch läuft, kannst du das ja nicht einfach mal bis jetzt abrechnen und was nächstes Jahr kommt, dann nächstes Jahr. Weil, ist ja eigentlich ein Vorgang (glaub ich jetzt jedenfalls, hab aber heut einfach zu viel gelernt, vielleicht dreh ich auch schon Rad *g*)

Verfasst: 19.12.2006, 07:54
von Curry
Wenn das Gerichtsverfahren noch läuft, kannst du das ja nicht einfach mal bis jetzt abrechnen und was nächstes Jahr kommt, dann nächstes Jahr. Weil, ist ja eigentlich ein Vorgang
Da würde ich dir zustimmen. Alles was vor Ende der Angelegenheit abgerechnet wird, ist in einer Vorschussrechnung abzurechnen.

Verfasst: 19.12.2006, 08:22
von Pepsi
nö... ne Vorschussrechnung ist doch nicht auszustellen, wenn die Gebühren schon angefallen sind....