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Verfasst: 26.07.2007, 17:36
von 13
Leider habe ich im Gericht diese Zeitschrift nicht. Der Aufsatz (?) ist die Meinung des Verfassers und schon deshalb nicht bindend. Gleichwohl wäre es interessant, ihn mal zu lesen. Wahrscheinlich gibt es den aber nicht online. Wer ist der Verfasser?

Bei mir gibt es weiterhin auf die Gerichtskosten mit Sicherheit keine USt. und bei den übrigen Positionen nur gegen Nachweis. Bei uns werden diese Punkte von Haus aus schon ohne USt. geltend gemacht. Ich hatte erst einen Fall mit USt.

Verfasst: 26.07.2007, 18:52
von butterflybabe
Ich hab bei unserem Steuerberater nachgefragt. Dieser hat mir definitiv versichert, keine UST auf Auslagen zu nehmen. Er war auf zig Fortbildungen, auf denen das alles diskutiert wurde. Als Ergebnis kam immer raus, dass hier keine UST angefallen ist.

Als Begründung hat er mir gesagt, dass jedem klar ist, dass der Anwalt im Namen des Mandanten handelt. Es käme kein Anwalt auf die Idee, eine EMA zu seinen Gunsten zu machen. Vertritt er sich selbst, steht der Anwalt als Mandant noch dahinter. Es wird auch meinstens geschrieben, "im Namen oder im Auftrag meines Mdten". Bei der Aktenversendungspauschale ist ebenfalls klar, dass hier der Anwalt kein persönliches Recht ausübt, sondern im Namen des Mandantne handelt. Dieser ist ja Auftraggeber.

Verfasst: 26.07.2007, 20:14
von 13
In dieser Klarheit sehe ich das auch, aber es gibt eben einige nicht ausgelastete Sesselpupser, die meinen, sich wieder mal etwas Neues einfallen lassen zu müssen und bringen so das ganze Gefüge durcheinander. Deshalb lehne ich die USt. auch weiterhin permanent ab (bis auf einen Fall mit Nachweisen). Dass der RA eigentlich immer für den Mandanten tätig wird, sehen (aus mir unverständlichen Gründen) offenbar nicht alle so...

Verfasst: 27.07.2007, 19:16
von Pepsi
ja UNS ist das sicherlich allen klar, aber dem Fiamt noch nicht ;-)

Verfasst: 27.07.2007, 19:29
von Silke8686
ja klar USt. auf auslagen berechnen...

wenn du eine abrechnung schreibst, schreibst du ja z.B.

1,3 geschäftsgebühr
Auslagenpauschale

Zwischensumme
19 % USt.

Gesamt

Verfasst: 27.07.2007, 19:30
von rena
Ne eben nicht Silke.

Wir führen die Auslagen immer erst nach der Ust. auf!

Du meinst evtl. die PuT-Pauschale?

Verfasst: 27.07.2007, 19:54
von 13
Die Kostenberechnung von Silke8686 enthält selbstredend die PuT.

Die Nebenpositionen, um die es in diesem Thread geht, sind in der obigen Rechnung gar nicht enthalten und diese kommen auch ans Ende der Rechnung OHNE USt.!

Verfasst: 28.07.2007, 16:28
von rena

Verfasst: 28.07.2007, 19:56
von Silke8686
ich habe aber als auslagenpauschale die 7002 gemeint und nicht die auslagen z.B. für ema-auskunft

Verfasst: 29.07.2007, 16:19
von Pepsi
in dem Thread hier gehts aber um die EMA Auskünfte etc..

das auf P+T USt genommen werden muss ist wohl unstreitig