Eine gute Übersicht zum Thema gibt's hier http://www.rechtsanwaltskammer-hamm.de/
und dann unter Neuigkeiten den Beitrag von RA Bohnenkamp
USt. auf EMA-Kosten etc.
- stein
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Und wer kann mir nu erklären, wie dies hier gemeint ist:
h) Auf die Antragstellung stellen auch die Gebührenordnungen der Gemeinden ab, wenn Auskünfte beim Einwohnermeldeamt oder Gewerbeamt erbeten werden. Wird die Rechnung an den Rechtsanwalt als den Antragsteller gesandt, kann er diese Kosten entsprechend g) dem Mandanten einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer weitergeben. Ist die Rechnung ausdrücklich an den Mandanten adressiert, ist das kostenrechtliche Schuldverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Mandanten zustande gekommen, so dass der Rechtsanwalt auch dann, wenn er diese Kosten aus eigenen Mitteln vorgelegt hat, den Betrag ohne Mehrwertsteuer dem Mandanten in Rechnung stellt.
Ich bekomme v. Mdt. den Auftrag eine EMA zu machen und weise dann den Mdt. darauf hin, dass ich die EMA an ihn richten lasse oder wie, um die 19% zu umgehen ?
Und der Mdt. kommt dann mit der bezahlten EMA zum RA. so bitte schön, hier ist die EMA zurück, es kann weitergehen...
Nee, nö !
h) Auf die Antragstellung stellen auch die Gebührenordnungen der Gemeinden ab, wenn Auskünfte beim Einwohnermeldeamt oder Gewerbeamt erbeten werden. Wird die Rechnung an den Rechtsanwalt als den Antragsteller gesandt, kann er diese Kosten entsprechend g) dem Mandanten einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer weitergeben. Ist die Rechnung ausdrücklich an den Mandanten adressiert, ist das kostenrechtliche Schuldverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Mandanten zustande gekommen, so dass der Rechtsanwalt auch dann, wenn er diese Kosten aus eigenen Mitteln vorgelegt hat, den Betrag ohne Mehrwertsteuer dem Mandanten in Rechnung stellt.
Ich bekomme v. Mdt. den Auftrag eine EMA zu machen und weise dann den Mdt. darauf hin, dass ich die EMA an ihn richten lasse oder wie, um die 19% zu umgehen ?
Und der Mdt. kommt dann mit der bezahlten EMA zum RA. so bitte schön, hier ist die EMA zurück, es kann weitergehen...
Nee, nö !
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
also mir hat man das wie folgt erklärt:
Jede Gemeinde hat eine andere Gebührenordnung, also ob Kostenschuldner der Mandant des RA ist oder derjenige, der anfragt (also der RA). Wir werden in Zukunft die EMA nicht mehr vorweg bezahlen, sondern immer mit dem Zusatz verschicken "Bitte stelle Rechnung aus auf meinen Mandanten". Dann kann es ohne Mwst weitergegeben werden.
Jede Gemeinde hat eine andere Gebührenordnung, also ob Kostenschuldner der Mandant des RA ist oder derjenige, der anfragt (also der RA). Wir werden in Zukunft die EMA nicht mehr vorweg bezahlen, sondern immer mit dem Zusatz verschicken "Bitte stelle Rechnung aus auf meinen Mandanten". Dann kann es ohne Mwst weitergegeben werden.
- stein
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Ja, OK, so wurde es ja auch oben beschrieben.
Nur, dann geht die EMA ja auch an den Mdt.
Ist doch echt doof.
Der Mdt. kommt dann mit der EMA in´s Büro - bitte schön - und dann kannste erst weitermachen ?
Vor allem frage ich mich seit gestern, weil ich da das erste Mal die 12,00 € für die Ermittlungsakte bei der RS abgerechnet habe plus MwSt. - wie soll ich das denn nun buchen ?
Wir dürften ja dann nur die MwSt. - USt. in die Honorartabelle eintragen und sonst nichts.
Weil die 12,00 € hat der RA. ja nicht verdient, sondern an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Verstehst du, was ich meine ?
Nur, dann geht die EMA ja auch an den Mdt.
Ist doch echt doof.
Der Mdt. kommt dann mit der EMA in´s Büro - bitte schön - und dann kannste erst weitermachen ?
Vor allem frage ich mich seit gestern, weil ich da das erste Mal die 12,00 € für die Ermittlungsakte bei der RS abgerechnet habe plus MwSt. - wie soll ich das denn nun buchen ?
Wir dürften ja dann nur die MwSt. - USt. in die Honorartabelle eintragen und sonst nichts.
Weil die 12,00 € hat der RA. ja nicht verdient, sondern an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Verstehst du, was ich meine ?
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Habe eine andere Frage zu diesem Thema.
EMA-Kosten (€ 5,50) haben wir verauslagt, diese ist ja nunmehr vom Mandanten mit Ust. (€ 6,55) einzufordern.
Wie buche ich das ins Forderungskonto. Netto oder Brutto?
Nicht das dann das Gericht unsere Vollstreckungskosten nicht anerkennt z.B. beim PfÜB. Buche ich das mit Ust. ins Forderungskonto, stimmt das ja nicht mit EMA-Anfrage vom Einwohnermeldeamt überein. Buche ich nur "netto", bekommt ja Mand. vom Gegn. weniger wieder als er verauslagt hat.
???
EMA-Kosten (€ 5,50) haben wir verauslagt, diese ist ja nunmehr vom Mandanten mit Ust. (€ 6,55) einzufordern.
Wie buche ich das ins Forderungskonto. Netto oder Brutto?
Nicht das dann das Gericht unsere Vollstreckungskosten nicht anerkennt z.B. beim PfÜB. Buche ich das mit Ust. ins Forderungskonto, stimmt das ja nicht mit EMA-Anfrage vom Einwohnermeldeamt überein. Buche ich nur "netto", bekommt ja Mand. vom Gegn. weniger wieder als er verauslagt hat.
???
Prinzipiell brutto, weil der Mandant ja entsprechende Kosten zahlen muß an euch.
Die Frage ist, wann der erste findige Schuldner (oder RPfl.) auf die Idee kommt, daß die Mehrwertsteuer eine nicht notwendige Ausgabe ist, da der Schuldner die EMA-Auskunft ja auch hätte selbst einholen können, und die Kosten daher nicht zu erstatten sind.
OT:
Mann, ist das ein Schwachsinn und eine Abzocke mit dieser Umsatzsteuer.
Die Frage ist, wann der erste findige Schuldner (oder RPfl.) auf die Idee kommt, daß die Mehrwertsteuer eine nicht notwendige Ausgabe ist, da der Schuldner die EMA-Auskunft ja auch hätte selbst einholen können, und die Kosten daher nicht zu erstatten sind.
OT:
Mann, ist das ein Schwachsinn und eine Abzocke mit dieser Umsatzsteuer.
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Macht ihr das denn alle schon?
Ich hab letztens einen Newsletter von der RAK Stuttgart bekommen. Da war es alles wieder etwas anders dargestellt worden, z.B. dass die USt. nur bei Auslagen des Notars erhoben werden muss.
Außerdem steht da drin, dass diese Sache noch nicht endgültig geklärt ist:
http://www.rak-stuttgart.de/index.php?i ... bd7674d752
Ich hab letztens einen Newsletter von der RAK Stuttgart bekommen. Da war es alles wieder etwas anders dargestellt worden, z.B. dass die USt. nur bei Auslagen des Notars erhoben werden muss.
Außerdem steht da drin, dass diese Sache noch nicht endgültig geklärt ist:
http://www.rak-stuttgart.de/index.php?i ... bd7674d752
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Na dann bin ich ja mal gespannt wie die Rechtspfleger damit umgehen werden.
Ja wir machen das jetzt so.
USt. soll nur auf Auskunftskosten erhoben werden, d.h. EMA, HRA, Gewerbeamtsanfragen, Grundbuchauszüge, Aktenversendungspauschalen.
Rechtssprechung gibt es dazu noch keine, aber man sollte es zur Sicherheit lieber so machen.
Ja wir machen das jetzt so.
USt. soll nur auf Auskunftskosten erhoben werden, d.h. EMA, HRA, Gewerbeamtsanfragen, Grundbuchauszüge, Aktenversendungspauschalen.
Rechtssprechung gibt es dazu noch keine, aber man sollte es zur Sicherheit lieber so machen.