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Verfasst: 02.08.2007, 14:12
von Teddybär14
d.h. dass in dem Bereich von-bis immer diese Gebühr genommen wird, die HÖhe des Bußgeldbescheides muss in der REchnung nicht erscheinen

Verfasst: 02.08.2007, 14:13
von StineP
Mittelgebühr kannst du grundsätzlich nehmen.. Also nimm sie auch.

Verfasst: 02.08.2007, 14:14
von momo
Wie rechne ich den die Mittelgebühr aus?bei 2300 usw. weiß ich wie es geht und ist die Nr. für Post die 7002?

Verfasst: 02.08.2007, 14:16
von tabea009
Im Prinzip genauso wie bei den Gebührenrahmen. Geringster Betrag + höchster Betrag : 2 = Mittelgebühr.

Die 7002 ist immer die Nr. für die Postpauschale

Verfasst: 02.08.2007, 14:16
von StineP
Schaff dir am besten mal ein RVG an! Da stehen die Betragsrahmen drin. Rechnest du zusammen und teilst durch 2. Fertig ist die mittelgebühr

Verfasst: 02.08.2007, 14:19
von momo
Ok, danke ihr habt mir sehr geholfen. Wünsche euch einen schönen tag und ich hoffe, ich muss euch so schnell nicht wieder nerven :D

Verfasst: 02.08.2007, 14:20
von tabea009
Bei 5100 ist es also 20 + 150 = 170 : 2 = 85
Bei 5103 ist es 20 + 250 = 270 : 2 = 135

Alles klar?

Im Übrigen kann ich Stine nur zustimmen. Du solltest UNBEDINGT über die Anschaffung eines RVG nachdenken

Verfasst: 02.08.2007, 14:21
von Teddybär14
Es sind 135 EUR

Verfasst: 02.08.2007, 14:30
von StineP
Teddybär: Steht doch bei tabea schon, sogar, wie man auf diese Gebühren kommt

Verfasst: 02.08.2007, 14:37
von Teddybär14
Habe ich jetzt auch gesehen, Nachrichten haben sich überschnitten