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Verfasst: 15.02.2007, 14:25
von Summerof77
Ja, sorry, war bei der BRAGO.

Verfasst: 15.02.2007, 14:26
von Curry
Ja, alles mit 19 %, da die Angelegenheit erst 2007 vollständig beendet wird.

Verfasst: 15.02.2007, 14:29
von Summerof77
OK, DANKE Ihr Lieben! :doof Manchmal frage ich mich, ob ich meinem Chef vertrauen sollte! *lol*

Verfasst: 15.02.2007, 22:11
von Pepsi
nein sollst du nicht und schon gar nicht im Kostenrecht!!

die ganze Angelegenheit wird normalerweise mit der gleichen Steuer abgerechnet. es kommt dabei nicht auf das entstehen der Gebühr, sondern auf die beendigung der Tätigkeit drauf an, und die tritt erst mit Urteil/Vergleich oder Kostengrundentscheidung ein

Verfasst: 15.02.2007, 22:11
von Pepsi
Pepsi hat geschrieben:Urteil und/oder Kostentragungsentscheidung ist entscheidend!!

PS: @Andreas: ich frage mich so langsam, ob sich überhaupt einer die Startseite anguckt.. wozu gibts n allgemeinen Thread, wenn immer wieder Leute n neuen Thread aufmachen...Arrrg
Zitat Ende

Leute nutzt die Suchfunktion!!!!

Verfasst: 16.02.2007, 15:51
von Curry
@Pepsi

Andreas hat jetzt eine eigene "Abteilung" für MwSt.-Fragen eingerichtet, da kann dann jeder wie er will einen neuen Thread aufmachen. Oder sehe ich das jetzt falsch???

Verfasst: 16.02.2007, 20:54
von Pepsi
das bringt aber auch nur was wenn man ordentliche Threadtitel erstellt, was ja leider die mehrheit nicht will/kann

ich denke so langsam wurden alle möglichen Konstellationen behandelt, so dass es eigentlich keiner weiteren Fragen bedarf.. sieht man ja auch daran, dass der MwSt Thread nicht mehr oft besucht wird..

einfach mal die Suchfunktion nutzen, dann findet man meistens was und zu dem Thema sowieso, das wurde ja nun schon oft genug durchgekaut

darum gings doch aber gar nicht..

Verfasst: 17.02.2007, 09:01
von Summerof77
`Tschuldigung, aber bei der Suchfunktion hatte ich so schnell nix gefunden bzw. wenn ich den ganzen Thread lesen soll, ist mein Chef auch nicht begeistert!!! So viele Seiten! Aber DANKE für die Antwort!

Summer

Verfasst: 17.02.2007, 11:36
von Pepsi
hättest von hinten anfangen sollen, das zitierte Posting war das vorletzte thema ;-) naja egal nu weißtes ja

Verfasst: 02.07.2007, 18:55
von rena
Oh man echt verwirrend, man wird immer wieder unsicher mit dieser Erhöhung....

Wie kann man jetzt mal den Grundsatz allgemeingültig zusammenfassen??

Verstehe ich das jetzt richtig, wenn ich sage, entscheidend für den Steuersatz ist der Abschluss der gesamten Angelegenheit?

Wie ist das mit den anderen Begriffen Hauptleistung erbracht etc.?

Also z.B. Geschäftsgebühr abgerechnet in 2006, Verfahrensgebühr entstanden in 2006, Terminsgebühr entstanden in 2007 => VG und TG mit 19% und muss ich die Zahlung der GG dann vom Betrag noch abziehen?

Und wie wäre der Fall, wenn ich die Geschäftsgebühr noch nicht in 2006 abgerechnet hätte?

Sorry, falls das die 1000 Wiederholung derselben Frage ist :oops: