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Verfasst: 10.07.2008, 10:23
von Gast
Hallo alle zusammen...

ich habe da mal eine ganz andere Frage, die mir eine Kollegin letztens stellte und ich leider nicht mit 100 % beantworten konnte.

Es geht um die Fahrtkosten, die mit 7 % USt z.B. Taxi etc anfallen. Wenn ich nun diese an den Mandanten abrechne, so ist meine Kollegin der Meinung, dass diese auch mit 7 % USt an den Mandanten weitergereicht werden müssten.

Meiner Meinung nach handelt es sich aber um eine "Dienstleistung" nach den neuen Vorgaben und muss somit mit 19 % USt an den Mandanten weiterberechnet werden.

Leider habe ich nirgendwo auch nur einen Ansatz zu diesem Thema gefunden. Was sagt Ihr dazu?

Ich hoffe auch Euch...

sally :suche

Verfasst: 10.07.2008, 10:51
von Curry
Du nimmst den Nettobetrag aus der Rechnung und rechnest diese dann mit 19% USt. beim Mandanten ab. Ihr müsst auf die Dienstleistung 19% berechnen und da es für euch steuerpflichtige Auslagen sind, müssen diese mit 19% weiterberechnet werden.

Verfasst: 30.07.2008, 12:39
von dieJenny
Ich würde gerne unseren regelmäßigen Mdt. ein Merkblatt zu diesem Thema zukommen lassen. Hat vlt. jmd von euch schon zu eins erstellt und kann mir das zur Verfügung stellen? Danke

Verfasst: 03.08.2008, 21:58
von Perle
Hallo, ich habe mir gerade sämtliche Beiträge durchgelesen und es ist auch soweit alles klar.
Was mir bisher fehlt, was verlange ich vom Schuldner?
Zahlt er EMA-Gebühr 4,00 € oder 4,00 + MWSt? :katze4
Und noch etwas, arbeitet jemand mit RA Win 2000 und kann mir sagen, wie die EMA-Gebühren, die ja netto bezahlt werden und später MWSt drauf kommt, am besten gebucht werden?

Verfasst: 04.08.2008, 08:32
von lizzi loewe
Hallo
bei gewerblichen Mandanten zahlt Schuldner ja keine
USt. (andere hatte ich noch nicht :wink: )

Ich buch die Auslagen zuerst auf 1600 ohne Ust.
bei der Abrechnung nimmt das Programm die Beträge
da automatisch raus und rechnet die Ust dann mit drauf.
Die Auslagen sind dann bei den jeweiligen Einnahmen,
z. B. 8001, 8007 usw. aufgeführt.

Gruss
Ulli

Verfasst: 06.08.2008, 08:40
von Perle
Danke für deine Antwort. Bei gewerblichen Mandanten war mir schon klar, dass ich dann nur netto vom Schuldner verlange. Ansonsten müsste ich wohl schon MWSt draufrechnen, denke ich. Ich werde jetzt einfach mal ZV-Kosten festsetzen lassen in einer Sache und mal schaun, was der Rechtspfleger dazu sagt. Die GVZs machen mal so, mal so.
:andiearbeit

Verfasst: 06.08.2008, 14:54
von Yv0nne
Entschuldigung wenn ich plötzlich dazwischen funk. ich habe jetzt mir fast die ganzen Seiten durchgelesen und habe trotzdem noch ein Problem:

Die Versicherung möchte nicht die Umsatzsteuer in einer Bußgeldsache, die für die Aktenversendungspauschale in unserer Rechnung angefallen ist, nicht bezahlen.

Als Grund nennt sie: AG Dessau Az.: 4 C 655/06

Bei der Aktenversendungspauschale handelt es sich um einen umsatzsteuerfreuen durchlaufenden Posten. Die Beträge, die der Unternehmer um Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt (durchaufende Posten), gehören nicht zum Entgeld. Sofern ein Rechtsanwalt die Akteneinsicht in Vollmacht für seinen Mandanten vornimmt, verausgabt er die Aktenversendungspauschale im Namen und für die Rechnung seines Mandanten.

Und auch als 2ter Grund: OGV Hamburg Az.: 1 So 148/05

Schuldner der Auslagen nach Nr. 9003 des Kostenverzeichnisses zum GKG ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht der rechtsanwalt, der den Antrag gestellt hat, sondern sein Mandant, für den er tätig ist.

Mein Rechtsanwalt sagt:

Grundlage für die Bezahlung: OFD Karlsruhe vom 15.08.07

Bei den Kosten für Aktenversendungspauschalen usw. ist regelmäßig der Unternehmer (Rechtsanwalt) der Schuldner. Die abweichende Auffassung des AG Dessau 4 C 655/06 ist unmaßgeblich.

Die Versicherung lehnt trotzdem ab.

Was ist jetzt richtig?

liebe Grüße

Verfasst: 06.08.2008, 14:58
von UschiR
Meiner Meinung nach ist die Antwort deines Chefs richtig!!!!!!!!! :applaus

Der Rechtsanwalt ist Schuldner, da nur er in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt die Akteneinsicht bekommen kann.

Also fällt hier auch die Mehrwertsteuer dann an!

Verfasst: 06.08.2008, 15:36
von Yv0nne
Mein Chef möchte Klage erheben! Es ist ein geringer Betrag, aber diese Versicherung macht das in allen Fällen und Kollegen haben sich auch schon beschwert, aber mit wenig Erfolg.
Vielleicht helfen da nur noch gerichtliche Schritte! Ich frage mich wie eine Versicherung so uneinsichtig sein kann.

Vielen Dank Uschi :-)

Verfasst: 19.08.2008, 14:11
von Day
Hallo ihr Lieben,

habe hier nun den gleichen Fall wie YvOnne auf dem Tisch. Es geht um einen Umsatzsteuerbetrag in Höhe von EUR 2,28.

Wegen "Unwirtschaftlichkeit" wird die Korrespondenz bezüglich der Umsatzsteuer nun eingestellt, so die Rechtsschutzversicherung.

Eine Klage wird folgen, der Mandantschaft wird die Kündigung der Versicherung empfohlen. Solche Fälle macht Chef dann gerne zu SEINEM Hobby. :evil:

LG