Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen
- Danjella
- Forenfachkraft
- Beiträge: 130
- Registriert: 04.12.2007, 20:16
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Andere
- Wohnort: Gera
- Kontaktdaten:
Nur kurz zur Klärung: Das mit der PN war für secret72 und hab die Entscheidung von ihr schon bekommen. Sorry wollt keine Verwirrung stiften hatte nur mein @... vergessen.
- stein
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2024
- Registriert: 17.11.2006, 18:48
- Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin (so hieß das damals)
- Wohnort: Nordrhein-Westfalen
- Kontaktdaten:
Krisch grad mal wieder voll die Kriese hier in diesem....laden...
Ermittlungsverfahren
Wir bitten bei der Polizei um Akteneinsicht.
Vorschussrechnung an Mdt.
hier soll ich lt. Chef die 12 € für die Aktenversendungspauschale nach der MwSt. schreiben.
AAAAAAAAAAaaaaaaaaaahhh.
Er ist der Meinung, wenn der Mdt. die vorstreckt, kommt da keine MwSt. drauf.
Hat denn nicht jemand was schriftl. für MEINEN CHEF ?
Mit den Hinweisen a. d. ersten Seite komme ich über google nicht weiter.
Ermittlungsverfahren
Wir bitten bei der Polizei um Akteneinsicht.
Vorschussrechnung an Mdt.
hier soll ich lt. Chef die 12 € für die Aktenversendungspauschale nach der MwSt. schreiben.
AAAAAAAAAAaaaaaaaaaahhh.
Er ist der Meinung, wenn der Mdt. die vorstreckt, kommt da keine MwSt. drauf.
Hat denn nicht jemand was schriftl. für MEINEN CHEF ?
Mit den Hinweisen a. d. ersten Seite komme ich über google nicht weiter.
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
wie rechnet ihr den sonst an den mdt. ab? mit mwst oder ohne.
wenn ihr grundsätzlich mit mwst. abrechnet würde ich bei vorschuss nur die 12 € in rechnung stellen ohne mwst, da es sich ja dann nicht mehr um auslagen des ra für den mdt. handelt.
mit der literatur z. b. auch rak dürfte das doch klar sein, dass es sich bei den 12 € nicht mehr um auslagen für den mdt. handelt sondern dann vom mdt. bereits bezahlte!
rechnet ihr grundsätzlich ohne ab, ist es eh egal
wenn ihr grundsätzlich mit mwst. abrechnet würde ich bei vorschuss nur die 12 € in rechnung stellen ohne mwst, da es sich ja dann nicht mehr um auslagen des ra für den mdt. handelt.
mit der literatur z. b. auch rak dürfte das doch klar sein, dass es sich bei den 12 € nicht mehr um auslagen für den mdt. handelt sondern dann vom mdt. bereits bezahlte!
rechnet ihr grundsätzlich ohne ab, ist es eh egal
@ASoenny
DANKE!
War so frei und habe Deinen Text für die Argumentation gegen Einlassungen eines Autovereins mit 4 Buchstaben empfohlen...
DANKE!
War so frei und habe Deinen Text für die Argumentation gegen Einlassungen eines Autovereins mit 4 Buchstaben empfohlen...
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
@FIBU-Jens
Ha, den hab ich auch! Wenn ihr da "Mitglied" seid, dann klappt das auch!
Ha, den hab ich auch! Wenn ihr da "Mitglied" seid, dann klappt das auch!
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 241
- Registriert: 20.12.2006, 14:39
- Beruf: RA Fachangestellte
- Software: LawFirm
- Wohnort: Brühl
@stein: wenn die Frage nach dem "schriftlichen" noch aktuell ist: die RAK Köln hat eine neue Auflage von ihrem "Rechnungs-Heft" rausgebracht. Kannst du hier runterladen:
http://www.rak-koeln.de/index.php?index=504
In Kapitel 4 ab Seite 38 soll was zur Umsatz-St. bei Auslagen etc. stehen; den Tipp hatten wir grade zufällig in den News aus unserem Anwaltsprogramm.
LG Renate
http://www.rak-koeln.de/index.php?index=504
In Kapitel 4 ab Seite 38 soll was zur Umsatz-St. bei Auslagen etc. stehen; den Tipp hatten wir grade zufällig in den News aus unserem Anwaltsprogramm.
LG Renate
- anwaltsliebling
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 606
- Registriert: 01.05.2007, 13:19
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Bayern
Sorry, wenn ich noch einmal nachfragen muss. Dabei habe ich jetzt wirklich etliche Seiten dieses Themas (aber nicht alle) gelesen. Also bitte nicht schimpfen. Muss nun auf die anfallende Gebühr (Rechnung Einwohnermeldeamt z.B. 12,00 €) die Mehrwertsteuer drauf, wenn ich gegenüber Mdt. oder Vers. abrechne oder muss ich vorher die Mehrwertsteuer rausrechnen? Meine Kollegin hat mich heute total verunsichert *schäm*.
Grüßle