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Verfasst: 22.01.2007, 16:36
von Gast
Vielleicht ist das Problem hier schon gefallen, find es jetzt aber auf die Schnelle nicht.

Also wir haben die Gegenseite im Dezember aufgefordert Zahlung zu leisten. Heut soll ich MB einreichen.

Rechne ich anteilige Geschäftsgebühr mit 16 % und Verfahrensgebühr mit 19 % ab? Also zwei Kostennoten?

Gruß Hed

Verfasst: 22.01.2007, 16:41
von Gast
In den MB nimmst du ja die anteilige Geschäftsgebühr mit rein, normalerweise rechnet das Programm doch die Gebühr automatisch auf die Verfahrensgebühr an. So ist es zumindest im RA-Micro.

Verfasst: 22.01.2007, 16:42
von Curry
Ich würde sagen, dass du beides mit 19 % abrechnen musst. Der Leistungszeitraum für die außergerichtliche Tätigkeit war ja bis 21.01.2007 und ab 22.01.2007 dann für den MB.

Verfasst: 22.01.2007, 16:43
von Gast
:zustimm

Verfasst: 22.01.2007, 16:50
von Gast
Ach danke! Ihr seit so super! Was würde ich ohne Euch machen?!

Verfasst: 22.01.2007, 19:14
von Pepsi
glaub ich net.. wenn sich seit dem Aufforderungsschreiben nix mehr getan hat?!

PS: Hed würdest du bitte deine Software im Profil eintragen

Verfasst: 23.01.2007, 08:33
von Curry
Ich glaub das kann man wieder sehen wie man will...

Vielleicht war die Zahlungsfrist auf Januar gesetzt, dann war wieder eine Wiedervorlage der Akte notwendig...

Verfasst: 23.01.2007, 09:31
von Pepsi
jo da hast du recht.. bis wann war die Zahlungsfrist? und wann hat sicher Mdt gemeldet und gesagt MB machen.. das ist alles so kleink*****

16 % 19 % MwSt.

Verfasst: 24.01.2007, 15:11
von Dark
Hallo Ihr lieben,

bin mal wieder total überfragt.

Mein Chef hat mir eine Sache auf den Tisch gelegt und meinte Geschäftsgebühr mit 16 % und das Gerichtsverfahren also Verfahrensgebühr etc. nach mit 19 %. Wie soll ich das jetzt bitte mit dem RA-Microprogramm rechnen, da ja eine Anrechnung zwischen der Geschäftsgenbühr und der Verfahrensgebühr stattfindet.

Kann mir hier jemand helfen. Herzlichen dank.

Verfasst: 24.01.2007, 15:13
von Gast
Hi Dark,

ich weiß nicht, ob ich richtig denke, aber ich versuch es mal.

Würde als erstes ne Rechnung machen mit 2300 VV RVG mit 16 %. Die ins Aktenkonto durchbuchen. Und dann noch ne Rechnung für das Gerichtsverfahren mit 19 %. Und die dann auch ins Aktenkonto buchen.

Wann wurde denn die außergerichtliche Tätigkeit abgeschlossen??