19 % Mehrwertsteuer / Nr. 7008 VV RVG

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
Gast

#141

22.01.2007, 16:36

Vielleicht ist das Problem hier schon gefallen, find es jetzt aber auf die Schnelle nicht.

Also wir haben die Gegenseite im Dezember aufgefordert Zahlung zu leisten. Heut soll ich MB einreichen.

Rechne ich anteilige Geschäftsgebühr mit 16 % und Verfahrensgebühr mit 19 % ab? Also zwei Kostennoten?

Gruß Hed
Gast

#142

22.01.2007, 16:41

In den MB nimmst du ja die anteilige Geschäftsgebühr mit rein, normalerweise rechnet das Programm doch die Gebühr automatisch auf die Verfahrensgebühr an. So ist es zumindest im RA-Micro.
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Curry
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#143

22.01.2007, 16:42

Ich würde sagen, dass du beides mit 19 % abrechnen musst. Der Leistungszeitraum für die außergerichtliche Tätigkeit war ja bis 21.01.2007 und ab 22.01.2007 dann für den MB.
Curry

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Gast

#145

22.01.2007, 16:50

Ach danke! Ihr seit so super! Was würde ich ohne Euch machen?!
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#146

22.01.2007, 19:14

glaub ich net.. wenn sich seit dem Aufforderungsschreiben nix mehr getan hat?!

PS: Hed würdest du bitte deine Software im Profil eintragen
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Curry
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#147

23.01.2007, 08:33

Ich glaub das kann man wieder sehen wie man will...

Vielleicht war die Zahlungsfrist auf Januar gesetzt, dann war wieder eine Wiedervorlage der Akte notwendig...
Curry

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#148

23.01.2007, 09:31

jo da hast du recht.. bis wann war die Zahlungsfrist? und wann hat sicher Mdt gemeldet und gesagt MB machen.. das ist alles so kleink*****
Dark
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#149

24.01.2007, 15:11

Hallo Ihr lieben,

bin mal wieder total überfragt.

Mein Chef hat mir eine Sache auf den Tisch gelegt und meinte Geschäftsgebühr mit 16 % und das Gerichtsverfahren also Verfahrensgebühr etc. nach mit 19 %. Wie soll ich das jetzt bitte mit dem RA-Microprogramm rechnen, da ja eine Anrechnung zwischen der Geschäftsgenbühr und der Verfahrensgebühr stattfindet.

Kann mir hier jemand helfen. Herzlichen dank.
Gast

#150

24.01.2007, 15:13

Hi Dark,

ich weiß nicht, ob ich richtig denke, aber ich versuch es mal.

Würde als erstes ne Rechnung machen mit 2300 VV RVG mit 16 %. Die ins Aktenkonto durchbuchen. Und dann noch ne Rechnung für das Gerichtsverfahren mit 19 %. Und die dann auch ins Aktenkonto buchen.

Wann wurde denn die außergerichtliche Tätigkeit abgeschlossen??
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