19 % Mehrwertsteuer / Nr. 7008 VV RVG

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refana87
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#131

15.01.2007, 10:06

Ich hätte auch gesagt 16 %
DANKE
tiko73

#132

15.01.2007, 10:14

Wie?? Der hat seine eigenen Gebühren als GW genommen und danach noch mal abgerechnet?? Oder versteh ich da grad was falsch :wirr
refana87
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#133

15.01.2007, 10:29

Ja genau
Wer da noch mal nachhaken
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#134

15.01.2007, 12:59

16 % eindeutig!! (Gebühreneintreibung gehört nicht zur Angelegenheit an sich dazu, jedenfalls MwSt-technisch nicht)
Gast

#135

18.01.2007, 09:15

Wieder mal eine Frage zur Mehrwertsteuer:

Ich habe im Dezember nen PfÜb gemacht. Nun habe ich im Januar die Drittschuldnererklärung erhalten und soll nun mit dem Mandanten abrechnen.

Endet nun der Auftrag mit Erhalt der Drittschuldnererklärung oder mit Rücksendung meines Titel vom Gericht mit der Mitteilung, daß der Beschluss erlassen worden ist???

Man finde das echt zum :uebel
tiko73

#137

18.01.2007, 15:52

Ich würde da auf die Übersendung der Drittschuldnererklärung abstellen. Aus dem Bauch raus würde ich sagen, dass die Angelegenheit Pfüb erst damit beendet ist. Aber die Antwort ist ohne Peng-Peng.
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#138

18.01.2007, 21:52

eingie sagen ZV SAchen sind beendet, wenn die Zahlung erfolgt ist.. aber wo soll das bei einem PfÜB wegen UNterhalt in Arbeitseinkommen beispielsweise hinführen.. wenn wir mal 30 % haben muss das der MDt dann auch zahlen?! mpf
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Curry
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#139

19.01.2007, 08:36

Ich finde das auch ein bisschen komisch, ich hätte jetzt gesagt, dass die Sache beendet ist, wenn der Beschluss erlassen ist.

Im PfÜb hast du doch aber nur 16 % geltend gemacht und willst jetzt beim Mdt. 19 % abrechnen. Wie kommt man dann noch an die restlichen 3 %. Das ist doch alles bescheiden schön!!!
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Gast

#140

19.01.2007, 08:54

Hmm... ich weiß ehrlich gesagt auch nicht weiter. Werde glaube ich 16 % abrechnen, da bin ich wohl auf der sicheren Seite. Weiß auch nicht, wo ich nachlesen könnte, ihr etwa??
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