Hallo,
hab jetzt beim Überfliegen keine Antwort auf meine folgende Frage gefunden, vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
Folgendes:
Außgerichtliches Aufforderungsschreiben 2006, Frist abgelaufen, keine Zahlung. Mandant bekommt Vorschussrechnung für Mahnverfahren. Hier würde ich gerne schon meine Geschäftsgebühr anrechnen lassen. Diese wäre ja eigentlich mit 16 % zu versteuern gewesen, oder? Wie mach ich das jetzt in der Vorschussrechnung? Alles mit 19% ?
19 % Mehrwertsteuer / Nr. 7008 VV RVG
- Curry
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Mach doch zwei Rechnungen. Eine mit der Geschäftsgebühr (16 %) und dann eine zweite mit der Gebühr für das Mahnverfahren, wo du dann die hälfte anrechnest (19 %).
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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jo
alles mit 19 ist falsch, da außerger. schon 2006 abgeschlossen war!!
@Linnea: ähm... fragst du das nur so, oder bezieht sich das auf den Thread?.. ansonsten weiß ich das nicht so genau.. ich denke da die Tätigkeit abgeschlossen ist (es ist ja nichts mehr zu tun, als auf die Zustellung etc. zu warten)...
![Zustimm-Smiley :zustimm](./images/smilies/zustimm.gif)
@Linnea: ähm... fragst du das nur so, oder bezieht sich das auf den Thread?.. ansonsten weiß ich das nicht so genau.. ich denke da die Tätigkeit abgeschlossen ist (es ist ja nichts mehr zu tun, als auf die Zustellung etc. zu warten)...
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Hallo wir haben folgenden Fall:
Es wurde außergerichtlich ab März 2006 bis September 2006 mit dem gegnerischen Anwalt korrespondiert. Dann wurde die Angelegenheit nicht weiter verfolgt. Jetzt bekam unser Mandant die Rechnung der Gegenseite mit 19 % Mwst. ist das korrekt? Weil die Angelegenheit an sich wurde ja schon 2006 beendet.
Es wurde außergerichtlich ab März 2006 bis September 2006 mit dem gegnerischen Anwalt korrespondiert. Dann wurde die Angelegenheit nicht weiter verfolgt. Jetzt bekam unser Mandant die Rechnung der Gegenseite mit 19 % Mwst. ist das korrekt? Weil die Angelegenheit an sich wurde ja schon 2006 beendet.
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Wenn die Angelegenheit schon 2006 beendet war, dann muss auch mit 16 % abgerechnet werden.
Curry
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Wenn seit Sept. 2006 nix mehr passiert ist, dann darf der gegnerische Anwalt auch nur mit 16% abrechnen, weil ja letztes Jahr schon erledigt.
Ich bin der Meinung, dass der gegnerische Anwalt seine Rechnung auf 16% umschreiben muss.
Ich bin der Meinung, dass der gegnerische Anwalt seine Rechnung auf 16% umschreiben muss.
Mag sein, aber die Angelegenheit ist ja letztes Jahr abgeschlossen worden. Es ist egal, wann er sie abrechnet. Ich frage mich sowieso, warum da jetzt erst die Rechnung kam ![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
- Curry
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Dann verweise mal auf § 8 RVG. Die Vergütung wird fällig, wenn die Angelegenheit beendet ist. Die MwSt. richtet sich nach der Fälligkeit der Gebühren. Da die Angelegenheit 2006 beendet war, ist die Vergütung 2006 fällig und somit fallen 16 % an.
Curry
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Keine ahnung! Das ganze Schreiben von dem ist sehr merkwüridg. Steht drin..
Meinem Mandanten sind daher anwaltliche Kosten in Höhe von 1.759,68 € entstanden...
und der GW der Rechnung ist 1.759,68 €.
Meinem Mandanten sind daher anwaltliche Kosten in Höhe von 1.759,68 € entstanden...
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