USt. auf EMA-Kosten etc.

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
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Adora Belle
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#111

18.02.2011, 10:50

Jahaaaa. Siehe mein Beitrag #109. Es ist egal, wer den Betrag tatsächlich bezahlt. Es handelt sich um Auslagen des Rechtsanwaltes (Aufwendungen i.S. der Vorbemerkung 7 Abs.1), und diese sind umsatzsteuerpflichtig.
Xandra
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#112

18.02.2011, 10:55

Also müsste Umsatzsteuerpflicht mit Erhalt der Rechnung über 12,00 € entstehen nach Deiner Aussage. Egal, ob diese auch wirklich bezahlt wird.
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Adora Belle
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#113

18.02.2011, 11:08

Jep.
Janaaa
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#114

28.06.2013, 15:31

Ich hab hierzu auch eine Frage. Mein Chef hat mir beigebracht, dass auf Aktenversendungspauschale, EMA Gebühren, etc. Umsatzsteuer drauf kommt. Warum lernt man das dann in der Berufsschule so, dass es durchlaufende Posten sind und deshalb keine Umsatzsteuer anfällt?

Und noch was: Wenn zB die 12 € für die Akteneinsicht anfallen und wir die bezahlen, buche ich die ja auf Auslagen Mandanten (so heißt das Konto bei Addison). Wie müsste ich denn die Rechnung dann richtig buchen? Alles auf Honorar oder die Auslagen raus und auf das Konto Auslagen, aber was ist dann mit der MwSt hierauf?

Ich hoffe jemand versteht was ich meine...
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Kasimir1603
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#115

28.06.2013, 15:46

Du müsstest es auf steuerpflichtige Auslagen buchen, weil ich davon ausgehe, dass bei Eurem Programm unter "Auslagen Mandant" die steuerfreien Auslagen erfasst sind. Müsstest Du mal bei der Buchhaltung nachfragen bzw. im Sachkonto nachsehen, was da Umsatzsteuertechnisch hinterlegt ist, ob man die Möglichkeit hat, dort eben anzugeben inkl./zusätzlich MWst.
Ciao Kasi

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Jara
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#116

29.06.2013, 20:06

Hallo Janaaa,

das ist wirklich ein großes Ärgernis in der Praxis...
wir haben es auch im Rechtsfachwirtkurs so "gelernt" und mussten es uns für die Prüfung merken, dass es "nur" Auslagen sind und keine Umsatzsteuer darauf anfällt, ich hatte es auch im Unterricht irgendwann aufgegeben mit dem Lehrer hierüber zu diskutieren und habe es so hingenommen!

Unsere Steuerberaterin hat mir Anweisung gegeben die EMA-Anfragen die bezahlt werden auf unser Honorarkonto zu buchen.
Also in der Rechnung steht ja "Gebühr für EMA-Anfrage x Euro, Mwst y Euro" und den Eingang, also wenn unsere Rechnung bezahlt wird, buche ich auf Honorar. Wenn ich die Rechnung vom EMA bezahle habe ich ein anderes Konto.
Wir haben keine Anwaltssoftware und somit ist es für uns das einfachste es so zu machen und lt. Steuerberater vertretbar!

So lernst Du gleich den Unterschied zwischen Theorie und Praxis :D

Manches muss man einfach hinnehmen......
Janaaa
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#117

01.07.2013, 08:45

Hallo Jara,

danke für deine Antwort. Ich habe meinen Lehrer letzte Woche gefragt und er meinte, er wüsste da von nix. Er würde sich da nicht auskennen... und viele aus meiner Klasse buchen das auch nicht mit MwSt... Aber es gibt ja etliche Urteile hierzu, dass das Kosten sind, worauf auch MwSt zu buchen ist...

Mir kam das jetzt nur in der Praxis komisch vor (je länger ich drüber nachdenke), weil das Konto auf dem ich die EMA buche, wenn wir Sie bezahlen (bei uns "Auslagen Kunden") ja nie irgendwann auf 0 stehen kann, weil ich die Auslagen mit MwSt ja wie die normalen Gebühren, also mit der gesamten Rechnung, auf "Honorar" buche.

Wollte mich da nur vergewissern...
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