Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen
- Curry
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Eben, ich denke auch nicht, dass er das einbehalten wird. Der wird das zurückzahlen, spätestens dann versteht die RAin ja, dass sie das falsch gemacht hat.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- butterflybabe
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Vielleicht sollte man beim GV gleich anrufen und erklären, das zuviel überweisen wurde und man höflich um Rückzahlung bittet.
Das würde ich auch machen.butterflybabe hat geschrieben:Vielleicht sollte man beim GV gleich anrufen und erklären, das zuviel überweisen wurde und man höflich um Rückzahlung bittet.
Wir haben es auch schon gehabt, dass wir Rechnungen doppelt bezahlt haben und der GVZ nur auf Aufforderung bzw. Bitte den zuviel gezahlten Betrag rücküberwiesen hat.
Ich komme nochmal auf das Thema zurück, nachdem in LEXinform Heft 40/2007 vom 05.10.2007 eine Verfügung des OFD Karlsruhe abgedruckt ist, nach der die Kosten der Aktenversendungspauschale, EMA, Grundbuchauszüge und Handelsregisteranfragen MIT Umsatzsteuer an den Mandanten weitergegeben werden müssen und einzig die Gebühren, die nach GKG anfallen, durchlaufende Posten sind und ohne Mehrwertsteuer an den Mandant abgerechnet werden.
Cheffe hat gemeint, dass wir uns jetzt nach dieser Entscheidung richten.
Cheffe hat gemeint, dass wir uns jetzt nach dieser Entscheidung richten.
- Pepsi
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mir war so, als hätten wir das schon zigmal hier so gesagt
könntest du mir die Verfügung zur Verfügung stellen? per Mail oder PM? ich hab das Heft nicht und von dieser Verfügung noch nichts gehört, das wäre ja mal ein Machtwort und ne Bestätigung, dass ichs bisher doch richtig gemacht habe..
könntest du mir die Verfügung zur Verfügung stellen? per Mail oder PM? ich hab das Heft nicht und von dieser Verfügung noch nichts gehört, das wäre ja mal ein Machtwort und ne Bestätigung, dass ichs bisher doch richtig gemacht habe..
Dat weeß ich doch, dass wir das schon so hatten.
Aber dann hieß es mal wieder so, dann wieder so. Zwei Anwälte haben z. B. in Steuerrecht / Praxisforum 43/2007 die Meinung vertreten, dass nur die elektronischen Anfragen umsatzsteuerfähige Auslagen seien, da man hier nicht die Möglichkeit habe, Name und Anschrift des Mandanten anzugeben und diesen somit zum Kostenschuldner zu machen und diese Kosten somit keine durchlaufenden Posten sind. Scheffe hat aber gemeint, dass das a) Quatschi ist und wir uns b) nach der wohl schwerer wiegenden Meinung bzw. Entscheidung der OFD richten.
Kann ich Dir klaro schicken. Am besten per Mail, dann scanne ich es ein. Wohin?
Aber dann hieß es mal wieder so, dann wieder so. Zwei Anwälte haben z. B. in Steuerrecht / Praxisforum 43/2007 die Meinung vertreten, dass nur die elektronischen Anfragen umsatzsteuerfähige Auslagen seien, da man hier nicht die Möglichkeit habe, Name und Anschrift des Mandanten anzugeben und diesen somit zum Kostenschuldner zu machen und diese Kosten somit keine durchlaufenden Posten sind. Scheffe hat aber gemeint, dass das a) Quatschi ist und wir uns b) nach der wohl schwerer wiegenden Meinung bzw. Entscheidung der OFD richten.
Kann ich Dir klaro schicken. Am besten per Mail, dann scanne ich es ein. Wohin?
- Pepsi
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die gibts im Internet nicht, aber wenn du ganz nett fragst und mir n bißl Sonne schickst, kann ichs dir weiterleiten nein mal im Ernst.. ich kanns dir weiterleiten, wenn du mir per PN deine EMailadresse gibst, ich werds aber auch demnächst hier einstellen, wenn ich ausgedruckt und als Text wieder eingelesen habe..