USt. auf EMA-Kosten etc.

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Soenny
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#101

17.01.2011, 12:33

Wie ist der Betrag in der Rechnung denn genau bezeichnet? Oder steht da nur 18 € für .....
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#102

17.01.2011, 13:35

Auf der Vorderseite steht nur "werden Kosten in Höhe von 18 € gegen Sie als Kostenschuldner festgesetzt".
Auf der Rückseite steht dann "Eintragung Zwangssicherungshypothek § 62 I KostO"
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#103

17.01.2011, 14:28

Also sind es Gerichtskosten und damit ohne USt.
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#104

17.01.2011, 14:53

Mmh, ok.
Dann ist der Zusatz mit dem Kostenschuldner aber ganz schön verwirrend.

:dankeschoen
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nephele
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#105

17.01.2011, 14:54

Dann ist der Zusatz mit dem Kostenschuldner aber ganz schön verwirrend.
:zustimm
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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#106

17.01.2011, 14:57

Kann natürlich auch sein, daß da ein falscher Textbaustein genommen wurde, so was haben wir hier schon mal öfter :lol:
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#107

17.01.2011, 21:48

Das ist in der Tat merkwürdig... also diesen Satz "gegen Sie als Kostenschuldner"....

mmmhhh....

sehe das aber wie JSanny: Ohne Umsatzsteuer als Gerichtskosten weiterberechnen.
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#108

18.02.2011, 10:11

Halli Hallo,

es ist ja klar, dass auf die Aktenversendungspauschale Umsatzsteuer anfällt, aber wenn die RSV diese Aktenversedungspauschale zahlt und wir dann nach Beendigung eine Rechnung stellen: Nehme ich dann die 12,00 € mit rein + UsT und zieh die 12,00 € dann wieder ab, weil die ja schon beglichen wurde? Also so, dass wir `nur die Umsatzsteuer darauf bekommen?

Ich bin der Meinung, dass die 12,00 € da nichts zu suchen haben, weil wir die Leistung der Vorverauslagung ja gar nicht erbracht haben und darauf folglich für uns keine Mehrwertsteuer anfällt!?

Liege ich richtig?
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Adora Belle
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#109

18.02.2011, 10:30

Nein. Die USt fällt an, egal ob verauslagt wurde oder nicht. Es kommt nur darauf an, ob das eine Auslage ist, die dem RA anfällt, oder ob es Kosten sind, die der RA für den Mdt verauslagt. Die Kostenpauschale kann beim Mdt nicht anfallen, weil der keine AE durch Aktenübersendung erhält. Das muß eine Auslage des RA sein. Auf diese ist USt zu berechnen.
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#110

18.02.2011, 10:39

ist Umsatzsteuer in der Abschlusskostenrechnung auf die Auslagenpauschale aufzuführen, wenn man nach Erhalt der Rechnung über die 12,00 Euro diese direkt an die RSV sendet, damit diese es von dort an die Behörde erstatten, also die 12,00 € nie über das Kanzleikonto verauslagt werden?
Wann entsteht die Mehrsteuer? - wenn wir die Auslage bezahlen oder wenn wir die Rechnung daüber erhalten (und nicht begleichen, sondern weiterleiten) oder erst bei Abschlusskostenrechnung gegenüber Mandant oder RSV?
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