19 % Mehrwertsteuer / Nr. 7008 VV RVG
Hi, bin seit gestern neu hier und habe schon viele Antworten auf meine Fragen bekommen, jedoch stellt sich da noch eine und zwar:
Wenn ich im Jahr 2006 Klage einreiche ==> Verfahrensgebühr mit 16 % MwSt.
Im Jahr 2007 ist aber erst Verhandlungstermin ==> Terminsgebühr mit 19 % MwSt.
Wo rechne ich meine 20,00 € Auslagen ab? Sie fallen sowohl im Jahr 2006 als auch 2007 an. Teile ich es (10,00 € 2006, 10,00 € 2007)? Ich hab keinen Plan und finde im weiten www. nicht ein Wort darüber.
Dank euch.
Lieben Gruß Tina.
Wenn ich im Jahr 2006 Klage einreiche ==> Verfahrensgebühr mit 16 % MwSt.
Im Jahr 2007 ist aber erst Verhandlungstermin ==> Terminsgebühr mit 19 % MwSt.
Wo rechne ich meine 20,00 € Auslagen ab? Sie fallen sowohl im Jahr 2006 als auch 2007 an. Teile ich es (10,00 € 2006, 10,00 € 2007)? Ich hab keinen Plan und finde im weiten www. nicht ein Wort darüber.
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Lieben Gruß Tina.
- Curry
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Also grundsätzlich musst die die komplette Rechnung mit 19 % versteuern, also auch die Verfahrensgebühr.
Ich habe gelesen, dass es schriftlich vereinbart werden musste, wenn bestimmte Verfahrensabschnitte (hier die Verfahrensgebühr) extra (also noch in 2006) abgerechnet werden sollten. Sollte keine Vereinbarung bestehen, wird die gesamte Rechnung mit 19 % versteuert, da die gesamte Angelegenheit erst in 2007 endet.
Ich habe gelesen, dass es schriftlich vereinbart werden musste, wenn bestimmte Verfahrensabschnitte (hier die Verfahrensgebühr) extra (also noch in 2006) abgerechnet werden sollten. Sollte keine Vereinbarung bestehen, wird die gesamte Rechnung mit 19 % versteuert, da die gesamte Angelegenheit erst in 2007 endet.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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I need help...
Habe 2006 ne Rechnung an den Mandanten geschrieben, der hat diese auch bezahlt. Nun habe ich von dem Gericht die Streitwertfestsetzung bekommen und der Streitwert ist nun doch wesentlich höher als der, den ich in der Rechnung abgerechnet habe. Nun muß ich ne neue Rechnung schreiben und die Zahlung des Mandanten berücksichtigen.
Ist es korrekt, wenn ich die neue Rechnung mit 19 % MwSt berechne???
Habe 2006 ne Rechnung an den Mandanten geschrieben, der hat diese auch bezahlt. Nun habe ich von dem Gericht die Streitwertfestsetzung bekommen und der Streitwert ist nun doch wesentlich höher als der, den ich in der Rechnung abgerechnet habe. Nun muß ich ne neue Rechnung schreiben und die Zahlung des Mandanten berücksichtigen.
Ist es korrekt, wenn ich die neue Rechnung mit 19 % MwSt berechne???
- Curry
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Also ich würde die alte Rechnung stornieren und eine neue machen. Diese wird auch mit 16 % ausgewiesen, da der Leistungszeitraum ja trotzdem 2006 war.
Curry
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- Sandra S.
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Ich denke mal schon: Das Verfahren ist ja jetzt erst mit der Streitwertfestsetzung beendet. Gebühren sind erst fällig mit Ende des Verfahrens, also Gebühren aus festgesetztem Streitwert + 19 %.
Liebe Grüße
von Sandra
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- Curry
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Gem. § 8 RVG ist der Auftrag erledigt, wenn eine Kostenentscheidung ergangen ist (Urteilsverkündung) oder ein Vergleich protokolliert wurde, nicht wenn der Streitwert festgesetzt wurde.
Isa, du musst also noch mal nachschauen, wann das Urteil ergangen, bzw. der Vergleich geschlossen worden ist.
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Curry
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