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Verfasst: 16.07.2007, 13:57
von StineP
Im Grunde hast du ja recht..

Verfasst: 16.07.2007, 13:58
von Nickylotta
Also ich würde auch mit 19 % abrechnen, weil das Verfahren ja insgesamt erst 2007 beendet ist. Und gegenüber der RSV sowieso.

Verfasst: 16.07.2007, 15:54
von Gast
Also es sind ja zwei Angelegenheiten, also müsste man auch 16 und 19 % berechnen. Und da wir ja auch alle ehrliche Leute sind...würde ich dem Mandanten auch zwei MwSt-Sätze in Rechnung stellen. Nur halt der RS nicht.

Verfasst: 16.07.2007, 15:57
von butterflybabe
Aber die RS prüft ja die Rechnungen um einiges genauer als der Mandant.

Ich hab jetzt mit zwei Steuersätzen abgerechnet.

Verfasst: 16.07.2007, 16:00
von Gast
klar prüft die aber du willst doch wohl jetzt nicht etwa sagen, dass die ne Ahnung haben was die da täglich produzieren oder?? Dann hätte ich nämlich viel weniger Ärger mit denen :wink:

Verfasst: 16.07.2007, 16:02
von StineP
Ja, das stimmt - die prüfen immer doppelt und dreifach. Denke auch, dass du mit den beiden Steuersätzen auf der richtigen Seite bist.

Verfasst: 16.07.2007, 16:03
von butterflybabe
Meistens haben die keine Ahnung, aber bezahlen tun sie auch nicht, und dann muss der Mandant wieder ran ...

Verfasst: 16.07.2007, 16:06
von Gast
na ja dann kannste ja immer noch umschwenken. Also wegen der MwSt hatte ich da noch keine Probleme. Eher wegen der Sätze und der angefallenen Gebühren...

Verfasst: 16.07.2007, 16:16
von luccimaus
Die RSV meckern doch sowieso über fast jede KR - wg. den Gebührensätzen. Aber wg. der MwSt. haben die bisher noch nicht gemeckert ;D

Verfasst: 16.07.2007, 16:36
von Brillenschlange
Also ich würd auf alle Fälle mit 19 % MwSt abrechnen. Es ist eine Angelegenheit, der ein Verwaltungsverfahren vorausgegangen ist, welches dann in ein gerichtliches Verfahren übergegangen ist, da das Verwaltungsverfahren eben nicht erledigt war, sonst hätte es ja keine Klage gegeben. Also insgesamt beendet in 2007, somit 19 %.