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Notargehilfe
#11
04.04.2007, 08:37
joy1980 hat geschrieben:Fälligkeit liegt vor, wenn
.....
5. das Verfahren länger als drei Monate ruht.
Pepsi hat geschrieben:aber fällig ist sie auch erst bei leistungserbringung
Ist wohl nicht zwingend.
Es ging mir aber eher ums Prinzip, wenn man mal mit anderen Sachen, als Rechtsanwaltsgebühren, zu tun hat.
Grüße aus dem Rheinland
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Pepsi
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#12
04.04.2007, 13:31
wann sind denn die Notargebühren fällig? bzw wann ist die Leistung erbracht, z.B. bei Beurkundung??!
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Pepsi
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Anton79
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#15
05.04.2007, 08:46
jo super danke. sorry das ich jetzt erst antworte. zu viel stress im moment. liebe grüße