Wenn ich mir nicht sicher bin, frage ich den Mandanten in solchen Fällen. Ich hatte nämlich schon den Fall, dass große Firmen (GmbH´s) nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt waren.
Liebe Grüße Schlaubi
Vorsteuerabzugsberechtigt?
Ich war mal so ein klugscheißer und dachte, dass alle Firmen immer Vorsteuerabzug berechtigt sind. ABER ich habe gelernt:
Banken sind nicht immer vorsteuerabzugberechtigt, eine gGmbH nie, eine AG (z. B. eine namhafte Versicherung) ist auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Also bin ich richtig vorsichtig geworden.
Banken sind nicht immer vorsteuerabzugberechtigt, eine gGmbH nie, eine AG (z. B. eine namhafte Versicherung) ist auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Also bin ich richtig vorsichtig geworden.
Wenn ich mal ein wenig korrigieren / ergänzen darf :
- Banken: In der Regel nicht vorsteuerabzugsberechtigt
- AG: Im Regelfall vorsteuerabzugsberechtigt, aber Versicherungen nicht, rechtsformunabhängig
- Ärzte: Nicht vorsteuerabzugsberechtigt
Sind eigentlich die häufigsten, die man braucht wir zumindestens
- Banken: In der Regel nicht vorsteuerabzugsberechtigt
- AG: Im Regelfall vorsteuerabzugsberechtigt, aber Versicherungen nicht, rechtsformunabhängig
- Ärzte: Nicht vorsteuerabzugsberechtigt
Sind eigentlich die häufigsten, die man braucht wir zumindestens