Die RA-Rechnung, die du als Hauptforderung geltend machst, hier kommt die UST mit rein, was anderes ist es mit den Kosten des Verfahrens (3305, 3308 usw) hier kommt keine UST drauf. Der RA ist hier der Auftraggeber, d. h. er beauftragt sich selber mit der Beitreibung der REchnung. Der Auftraggeber schuldet die Gebühren, jedoch entsteht dem RA kein Schaden, weil er die UST gegenüber dem FA im Wege des Vorsteuerabzugs geltend machen kann. Der Gegner hat dann nur die Netto-Gebühren zu erstatten. Das ist leider nach den Steuergesetzen so. Ich würde mich auch daran halten.Also, ich muss sagen, ich kann Euch nicht folgen. Ich bin hier tätig für eine Partnerschaftsges. von einem RA & einer Steuerberaterin. Wenn unsere Mandanten hier nicht zahlen und ich einen MB beantrage, setze ich da auch die Mehrwertsteuer rein, ob der RA bzw. die Partnerschaftsges. zum Vorsteuerabzug berechtigt ist oder nicht. Für die Arbeiten des RA´s bekommt dieser auch Geld. Und genauso ist das mit der USt. Die setze ich in jeden Auftrag auf die Gebühren rauf! Ob MB, VB oder dann die ZV! Damit bin ich bislang (seit 1995) immer mit durchgekommen... *grübel*
Warum sind unsere Kosten bei MB in eigener Sache geringer?
- butterflybabe
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- butterflybabe
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Ich buche diese bei RA-MICRO unter Kostenzinsen.Was ist denn dann eigentlich mit den gezahlten Zinsen? Wohin werden die gebucht? Hatte dieses Problem in den letzten Tagen auch, müsste es dann eventuell korrigieren!
- ReNoStar79
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@butterflybabe: Danke Dir... jetzt verstehe ich, wo das Problem lag... ich habe da wohl ne andere Gedankenrichtigung gehabt ;o)
[color=#8040FF][font=Comic Sans MS][size=75][align=justify][i][b]Die Grenze zwischen Himmel und Hölle war von Unbekannten beschädigt worden. Der Teufel schickt folgendes Telegramm an die Engel: "Unsere Rechtsanwälte hier unten meinen, dass der Himmel die Reparatur vornehmen muss." Die Engel antworten: "Müssen wir wohl. Können nämlich hier oben keinen Rechtsanwalt finden..."[/b][/i][/align][/size][/font][/color]
- rena
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Hallo ihr Lieben!
Wenn man MB in eigener Sache gegen den ehemaligen Mandanten beantragt, kann man dann eine Geschäftsgebühr (weil man den Mdt. z.B. nochmal zur Zahlung der Kostennote aufgefordert hat) wie sonst auch in die übliche Spalte mit Minderungsbetrag aufnehmen und z.B. auch die VG für eine gestellte Strafanzeige?
Wenn man MB in eigener Sache gegen den ehemaligen Mandanten beantragt, kann man dann eine Geschäftsgebühr (weil man den Mdt. z.B. nochmal zur Zahlung der Kostennote aufgefordert hat) wie sonst auch in die übliche Spalte mit Minderungsbetrag aufnehmen und z.B. auch die VG für eine gestellte Strafanzeige?
- skugga
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Nein!rena hat geschrieben: kann man dann eine Geschäftsgebühr (weil man den Mdt. z.B. nochmal zur Zahlung der Kostennote aufgefordert hat) wie sonst auch in die übliche Spalte mit Minderungsbetrag aufnehmen
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
- NicoleH
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das mahnverfahren gegen den eigenen mandanten ist ein selbständiges verfahren und kommt einem neuen rechtsstreit gleich. somit ist keine vorgerichtliche tätigkeit entstanden und braucht somit auch nicht angegeben zu werden. die hauptforderung ist dann die Kostennote die nicht bezahlt wurde. für die mahnung entsteht keine außergeirchtliche gebühr!
lg
nicoleh
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Die Kosten für die Strafanzeige müsstest Du als weitere Hauptforderung im MB geltend machen. Als Nebenforderung geht nicht, da sie nicht im Zuge der Geltendmachung der nicht gezahlten Honorare angefallen ist. Fraglich ist, ob der Gegner zur Erstattung dieser Gebühr verpflichtet ist.