Anrechnung Geschäftsgebühr

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Blnerin
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#1

28.05.2007, 17:46

Hallo,

ich weiß, das Thema wurde hier schon mehrfach behandelt, aber wir stehen hier immer noch auf dem Schlauch. Es wäre also ganz lieb von euch, wenn uns hier einer von euch noch einmal helfen könnte. :oops:

Also, wir haben Anfang letztes Jahres mit 16 % Ust die Geschäftsgebühr bei unseren Mandanten abgerechnet. Wir haben dann letztes Jahr Klage erhoben. Unserer Mandant haben die Gerichtskosten nicht bezahlt, also ging das Verfahren nicht weiter. Es gab dann auch etwas Ärger mit dem Mandanten, jedenfalls hat er uns dann vor ein paar Wochen das Mandat entzogen. Meine Kollegin hat dann die Akte abschließend wie folgt abgerechnet.

Geschäftsgebühr
Anrechnung
Verfahrensgebühr
Postentgelte
Nettosumme
19 % Ust
Bruttosumme
Abzüglich Zahlung
Endsumme

Unserer Mandant will nun die Rechnung nicht bezahlen, weil er nicht einsieht, warum die Geschäftsgebühr noch einmal mit aufgeführt wird (sie ist doch schon bezahlt) und dies dann mit 19 % versteuert wird. Er ist das Meinung, die Geschäftsgebühr müsste man nicht noch einmal aufführen und dürfte dann nicht 19% Ust berechnen. Er zahlt so ja mehr.

Wir sind jetzt völlig verwirrt und wissen nicht, was wir dem Mandanten sagen sollen und was nun richtig ist. Es wäre super lieb, wenn uns jemand helfen könnte, wie es nun richtig ist und was wir dem Mandanten sagen können, damit er endlich die Rechnung bezahlt.

Liebe Grüße und Danke.
Blnerin
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Annile
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#2

28.05.2007, 17:51

Da hat er wohl recht... wenn die außergerichtliche Tätigkeit ausschließlich in 2006 erfolgte, dann darf die Geschäftsgebühr auch nur aus 16 % errechnet werden.

Wenn ihr letztes Jahr Klage erhoben habt würde ich auch die Verfahrensgebühr noch mit 16 % erheben, oder je nachdem wie lange das Verfahren in 2007 schon gelaufen ist.

Ich würde, solltet ihr die Verfahrensgebühr doch mit 19 % berechnen wie folgt abrechnen:

0,65 Geschäftsgebühr
+ 20 Euro P+T
16 %

1,3 Verfahrensgebühr
20 Euro P+T
19 %

Zwischensumme beider Rechnungen
abzüglich bisher geleistete Zahlungen


Obwohl ich bei solch einer Sache gar nicht lange rum diskutieren würde - ich würde die Rechnung auf 16 % stornieren und dann ist gut. Die 3 % machen meist ja nicht viel aus... wenn man eh schon so Stress hat mit dem Mandant, dann würde ich das Thema so schnell wie möglich abschließen.
Es Annile :hurra
Manu_75

#3

28.05.2007, 18:45

Seh das auch so: die Geschäftsgebühr in jedem Fall mit 16 % abrechnen und die Verfahrensgebühr mit 19 %.
Janin

#4

28.05.2007, 18:59

Stimme meinen Vorrednern zu
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Silvia
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#5

28.05.2007, 19:01

Hallo, :lol:
bei einem RA-Micro Vortrag im Internet hatte ich mir letztens folgende Notizen gemacht:
Abrechnung mehrerer Angelegenheiten (mehrere Teilaufträge) mit unterschiedlichen Steuersätzen:
z. B. Geschäftsgebühr 2006 fällig 16 %
Verfahrensgebühr 2007 fällig 19 %
aber Mahnbescheid 2006
Vollstreckungsbescheid 2007 = 19 % beide
vor 01.01.07 außergerichtliche Tätigkeit beendet - fällig
ab 01.01.07 Auftrag gerichtl. Verfahren (Mahnverfahren o. Klage)
§ 8 Wann war vollständige Tätigkeit erbracht (fällig)?

Daher 2 Rechnungen für Beispiel mit GG + VG:
(Die folgende 1. Rechnung habt ihr ja schon beim Mdt. abgerechnet:)

1. Rechnung (über außergerichtliche Tätigkeit mit 16 % MwSt)
Leistungszeitraum: Aktenanlage - Fälligkeit (GG-Tätigkeit fällig)

0, 65 Geschäftsgebühr
AP
16 % MwSt

Dann würde ich noch folgende Rechnung machen:

2. Rechnung
Leistungszeitraum: Aktenanlage - Fälligkeit (VG-Tätigkeit fällig)
(anderer Leistungszeitraum)

1,3 Verfahrensgebühr
- Anrechnung 0,65 Geschäftsgebühr
AP
19 % MwSt
abzüglich Zahlung

Bei RA-Micro muss die Geschäftsgebühr dann wie folgt manuell angerechnet werden:
Bei RA-Micro muss dann im Gebührenprogramm bei "Anrechnung sonstiger Gebühren" die 1. Rechnung bei "Erfassen" angegeben werden.
Nach Klick auf "Erfassen" gibt man dann an:
Geschäftsgebühr gemäß Vorbem. 3 (4) VV RVG
Über den I Info Desk - X 24 (Berechnung des Verzugsschadens) kann man diese Anrechnung dann berechnen)
Den Endbetrag tippt man dann rechts neben der GG ein.
Ich würde also eine Gutschrift über die RG Deiner Kollegin erteilen und zu Eurer bereits durch den Mdt. bezahlten RG die obige 2. RG machen.

Alle Angaben jedoch ohne Gewähr ! ! ! :dafuer
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Sandra S.
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#6

28.05.2007, 19:45

Silvia hat geschrieben: 1. Rechnung (über außergerichtliche Tätigkeit mit 16 % MwSt)
Leistungszeitraum: Aktenanlage - Fälligkeit (GG-Tätigkeit fällig)

0, 65 Geschäftsgebühr
AP
16 % MwSt

Dann würde ich noch folgende Rechnung machen:

2. Rechnung
Leistungszeitraum: Aktenanlage - Fälligkeit (VG-Tätigkeit fällig)
(anderer Leistungszeitraum)

1,3 Verfahrensgebühr
- Anrechnung 0,65 Geschäftsgebühr
AP
19 % MwSt
abzüglich Zahlung
Sorry, aber das verstehe ich nicht ganz. In der ersten Rechnung steht nur eine 0,65 Geschäftsgebühr, in der zweiten Rechnung rechnest du dann 0,65 an --> da bleibt doch gar nichts mehr übrig :shock:


Hab da noch eine 3. Variante (nach der wir immer abrechnen):

1. außergerichtliche Tätigkeit
1,3 Geschäftsgebühr
Auslagen
16 % USt.

2. gerichtliches Verfahren
1,3 Verfahrensgebühr
abzgl. 0,65 Anrechnung Geschäftsgebühr
Auslagen
19 % USt.
Liebe Grüße
von Sandra
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Silvia
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#7

28.05.2007, 21:54

Hallo,

das war ein Versehen.
Natürlich muss es in der 1. Rechnung heißen: 1,3 Geschäftsgebühr


:sorry
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Curry
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#8

29.05.2007, 08:08

Ich würde es auch so wie Sandra machen. Da dürfte sich der Mandant dann auch nicht beschweren, da ihm ja auf die zu zahlende Verfahrensgebühr noch etwas angerechnet wird. Das sieht er dann vielleicht ein und zahlt.
Curry

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StineP

#9

29.05.2007, 08:13

Kann mich nur anschließen. Wir rechnen auch so in diesen 2 Schritten ab..
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#10

29.05.2007, 08:18

allerdings würde ich die beiden Rg zusammenziehen und darauf dann die Zahlung verrechnen..
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