MwSt. auf GW - wo stehts?

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
DieKesse

#1

08.02.2010, 13:05

Hallo,

ich hoffe ich bin hier richtig...und vor allem, dass mir jemand helfen kann. :D

Ich hab mal gelesen, dass auf den GW die MwSt. zu berechnen ist (macht ja gericht auch so, oder!?). Kann mir jemand sagen, ob es da iwo im gesetz was gibt oder eine entscheidung?

Habe hier nämlich eine Sache, wo der mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist. Wir wollen gegenüber der gegn. Haftpflicht unsere außergerichtlichen Gebühren abrechnen. Chef sagt, MwSt. ist bei GW mit drin und Versicherung sagt nein. :wirr

Ist jetzt nun die MwSt. im GW mit drin oder nicht?Wo kann ich hierzu was nachlesen?

Vielen Dank für eure Hilfe! :wink1
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LuzZi
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#2

08.02.2010, 13:07

Mehrwertsteuer im Gegenstandswert? Nee, hab ich noch nie von gehört...
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
DieKesse

#3

08.02.2010, 13:10

hab gegooglt und da stand sinngemäß "immer die MwSt. auf den GW"...hat mich auch ziemlich verwirrt... :?

kann man das iwo nachlesen?egal ob nun mit oder ohne MwSt.?
jenniver
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#4

08.02.2010, 13:18

hab gegooglt und da stand sinngemäß "immer die MwSt. auf den GW".
Und das stand da im Zusammenhang mit Gebührenrecht? Oder hatte die Abkürzung GW evtl. eine andere Bedeutung, z.B. Gebrauchtwagen?
gkutes

#5

08.02.2010, 13:19

wie meinst du das denn überhaupt? Was ist denn der Gegenstand?
Maximum
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#6

08.02.2010, 13:25

Kommt drauf an es gibt Gegenstandswerte wo die Mehrwertsteuer mit reingerechnet gehört z.B. Miete oder manchmal Rechnungen von Privatpersonen, die mit MwSt. nicht gezahlt wurden usw.

Wo man das allerdings nachlesen kann keine Ahnung.
jenniver
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#7

08.02.2010, 13:27

Der Gegenstand hier ist höchstwahrscheinlich Kauf eines Gebrauchtwagens nach einem Unfall.
DieKesse

#8

08.02.2010, 13:49

Gegenstand sind hier die Reparaturrechnung des Pkw nach Unfall (1.636,23 € netto), Nutzungsausfallentschädigung (295,00 €) und Gutachterrechnung (255,25 € netto).
Versicherung rechnet: 1.636,23 € + 295,00 € + 255,25 € (hätte ich zunächst auch so gemacht)
Chef sagt aber nein und ist der meinung, dass auf Reparaturrechnung und Gutachterrechnung MwSt. für den GW mit drauf zu rechnen sei...

also wird in meinem Fall keine MwSt. mit reingerechnet, richtig!?
weiß jemand, ob iwo dazu was steht (Chef will eine Entscheidung oder irgendeinen Gesetzesparagraphen)
DieKesse

#9

08.02.2010, 13:51

@ jenniver: Ja im zusammenhang mit gebührenrecht. Sogar bei einem RA auf der Internetseite... :|
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Pepples
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#10

08.02.2010, 13:52

Die gegnerische Versicherung trägt die Kosten nur nach dem regulierten Wert. Wenn also der Mdt hier vorsteuerabzugsberechtigt ist und ihm die Mwst nicht gezahlt wird, kann sie auch beim Gegenstandswert keine Berechnung finden, weil sie eben nicht reguliert worden ist.

Dank dran, die Mwst aus eurer Rechnung dem Mdt in Rechnung zu stellen, weil die wird die geg. Haftpflicht auch nicht zahlen.
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