Vorsteuerabzugsberechtigung eines Insolvenzverwalters?

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Münchner-RAFA
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#1

25.08.2009, 09:06

Hallo zusammen,
bin gerade dabei einen KFB zu überprüfen und weiß jetzt nicht wirklich, ob der Gegner zum vorsteuerabzugberechtigt ist oder nicht.

Der Gegner ist ein Insolvenzverwalter und wurde von Rechtsanwälten verteidigt. Nun hat die Gegenseite in ihrem KFB die Mehrwertsteuer hinzugerechnet, sprich der Insolvenzverwalter ist angeblich nicht zum vorsteuerabzugberechtigt.... . Ich würde das nun beanstanden, bin mir aber nicht ganz sicher, ob ich dies auch darf?

Hätte hier vielleicht jemand eine Quelle für mich :) ?

Wäre super! Vielen Dank schonmal!
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Kasimir1603
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#2

25.08.2009, 09:51

Die Vorsteuerabzugsberechtigung des Insoverwalters richtet sich danach, ob das Unternehmen, die Person, für die er die Insoverwaltung übernommen hat zum Vorsteuerabzug berechtigt war.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
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Suse
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#3

25.08.2009, 09:56

:zustimm
LG, Ela
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#4

25.08.2009, 11:30

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

Also der Insolvenzverwalter hat einen Immobilienfonds vertreten. Jetzt weiß ich nicht, ob ein Immobilienfonds zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Manno dieser blöde Vorsteuerabzug ;)... Ich schau aber nochmal nach oder weiß jemand von euch hierüber etwas?
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Kasimir1603
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#5

25.08.2009, 11:44

:hm Aber ein Immobilienfond ist doch keine juristische Person oder so :bahnhof

Gibbet denn da keine I-net-seite (homepage) von denen mit genauer Firmenbezeichnung etc.??
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BabyBen

#6

25.08.2009, 12:21

sollte sich auch aus dem Eröffnungsbeschluss ergeben
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#7

25.08.2009, 13:37

Habe leider über diesen Immobilienfonds wenig Informationen, ich weiß nur, dass es sich hierbei um eine GbR handelt, einen Eröffnungsbeschluss habe ich leider in der Akte nicht finden können....
BabyBen

#8

25.08.2009, 14:08

Denn gibt es auch unter www. insolvenzbekanntmachungen. de. Warum fragst Du nicht einfach beim Insolvenzverwalter nach.
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Kasimir1603
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#9

25.08.2009, 14:22

öhm ja, nu isses ja ne GbR, richtig?

Also, eine GbR kann zum Vorsteuerabzug berechtigt sein. Betreibt man ein Gewerbe, ist man erstmal USt-pflichtig, es sei der Umsatz ist zu gering, dann kann es sich lohnen, sich von der USt-Pflicht befreien zu lassen. Ggf. hat dies die GbR getan. Konkret Auskunft darüber kann nur das Finanzamt oder die GbR selbst geben.
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