Selbstbeteiligung

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sunshine24
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#21

07.05.2009, 20:07

Wir machen immer 2 Rechnungen:

Eine Rechnung, adressiert an den Mandanten, schicken wir an die RSV und ziehen die SB nach der Endsumme BRUTTO ab, da USt ja schon in SB enthalten.

Dann machen wir noch eine Rechnung an Mdt. (mit neuer Rechnungsnummer) und ziehen von dem Endbetrag den Betrag ab, den die RSV zahlt. So bleibt bei dem Mandanten die Selbstbeteiligung übrig.
So machen wir das auch. Manchmal bring ich aber in der Rechnung gegenüber dem Mandanten nur die SB in Ansatz, ohne die anderen Gebühren (mein RA will das manchmal so)

Aber bei uns bekommt die Rechnung an die RS KEINE Rechnungsnummer ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Trotzki
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#22

10.08.2009, 15:48

???

In 150,- € Selbstbesteiligung stecken 23,95 € USt. Stimmt das?


???
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LuzZi
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#23

10.08.2009, 15:54

Ja, stimmt.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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sunshine24
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#24

10.08.2009, 15:55

Jep, stimmt. Aber du könntest auch einfach die Probe machen ... Nettobetrag 126,05 € x 19 % USt, dann kommste auf 150 € :wink:
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#25

10.08.2009, 16:13

sunshine24 hat geschrieben:Jep, stimmt. Aber du könntest auch einfach die Probe machen ... Nettobetrag + 126,05 € x 19 % USt, dann kommste auf 150 € :wink:
Danke für den Hinweis. Aus Versehen fehlte sicher das Pluszeichen, oder habe ich Dein Hinweis falsch verstanden???
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sunshine24
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#26

10.08.2009, 16:20

Nee, kein Pluszeichen ...
stecken 23,95 € USt
Das ist ja der MwSt-Betrag. Nettobetrag ist 126,05 €. Nettobetrag x 19 % MwSt = 150,00 €
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
gkutes

#27

10.08.2009, 16:23

ja, das hast du wohl falsch verstanden =) mit mathe heute auf dem kriegsfuß? :) passiert doch bei männern eigentlich eher selten
Nettobetrag = 126,05
also : 126,05 x 19% = 150
150 ist dann der Bruttobetrag =)
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