Darf HOLLANDANWALT Unserer PArteI MWST berechnen?

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Anton79
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#1

29.11.2006, 14:44

Hallo, hab mal ne kurze frage zu folgendem Sachverhalt: Es geht darum, ob MwSt berechnet werden darf oder nicht!

Unser Mandant ist Insolvenzverwalter über das Vermögen einer GmbH.
Der Mandant ist also in diesem Fall eigentlich zum Vorsteuerabzug berechtigt, da er ja das vermögen der GMBH verwaltet.

Wir hatten in eine sache holländische anwalte beauftragt , die in holland ein gerichtsverfahren für unseren mandanten betreut haben.

Die Holländischen anwälte schicken jetzr ihre Kostenrechnung mit MWsT., ist dies korrect? Ich hab leider keinen USTG-Kommentar hier, weil irgendein "Depp" den wieder entliehen hat und nicht zurückgegeben hat.


beste grüße
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#2

29.11.2006, 15:05

Hallo Anton,

ob die dürfen oder nicht, kann ich Dir leider nicht sagen - und nen Kommentar habe ich auch nicht hier.

Ich kann Dir nur sagen, dass wir jede RA-Rechnung aus Holland mit MwSt. bekommen und auch immer klaglos zahlen. Aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung kann diese gezahlte MwSt. aber hier beim FA wieder angegeben werden. (So hat mir das zumindest unsere Buchhaltung erklärt)
Viele Grüße

ich
Anton79
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#3

29.11.2006, 17:24

danke dir Wifey

Kann sonst noch jemand helfen?
Gast

#4

30.11.2006, 16:09

Hallo,

wir schreiben hier in der Kanzlei viele Rg. ins Ausland, immer ohne Mehrwertsteuer. Auch Rg. aus Holland, die wir mit MwSt bekommen, werden beanstandet und neu ohne MwSt ausgestellt zurückgesandt.

Grundsätzlich: Rg. in das Ausland und Rg. aus dem Ausland dürfen keine Mehrwertsteuer ausweisen !!!

Gruss
Schnulli
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#5

01.12.2006, 13:06

hmmmmm.... so grundsätzlich kann man das aber wohl auch nicht sagen :-(
Viele Grüße

ich
Gast

#6

01.12.2006, 14:23

Sobald wir Mandant im Ausland haben, stellen wir die Rechnungen auch ohne Mehrwertsteuer aus... umgekehrt ebenfalls.
Aber ob man das nun "darf oder nicht" weiß ich auch nicht...
StineP

#7

22.02.2007, 14:15

Ob du das darfst, steht in irgendeinem steuergesetz. Es gibt bestimmte Länder, die die Umsatzsteuer ausweisen dürfen, ich weiß im moment nur nicht, in welchem Gesetz das steht. Hm.
Kleine_Feder
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#8

22.02.2007, 14:26

Also wir schreiben Rechnungen ins Ausland grundsätzlich ohne Umsatzsteuer.

Ein deutscher Mandant (Unternehmen) würde die ihm gegenüber geltend gemachte Umsatzsteuer beim Finanzamt zur Erstattung geltend machen. Da der Mandant (oder sonstiger ausländischer Rechnungsempfänger) aber im Ausland ansässig ist, wäre die Steuer für ihn in Deutschland nicht erstattungsfähig, und er bliebe auf den Kosten sitzen. Der Staat würde die Steuer einbehalten. In seinem eigenen Land kann er dann die Steuern auch nicht absetzen, weil sie dort nicht entstanden sind. Also - Rechnungen ins Ausland immer ohne Umsatzsteuer.

Grundsätzlich gilt: Jeder zahlt seine Steuern in seinem eigenen Land.
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#9

23.02.2007, 10:34

So wird es bei uns gehandhabt:
Rechnungen an Private im EU-Land (sprich z.B. Frankreich) sind umsatzsteuerpflichtig nur bei Privaten im EU-Ausland (sprich z.B. Schweiz, USA) fällt keine USt an. Was anderes gilt bei Unternehmen im EU-Land, dort fällt keine USt an.
StineP

#10

23.02.2007, 10:43

Ja, sowas meine ich auch gehört z haben und das steht auch in irgendeinem Steuergesetz so drin. EU-Inland und EU-Ausland...
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