auch wenn das jetzt wieder klugscheißerisch klingt, bitte macht nicht für dieses Thema immer wieder neue Threads auf. Ich hatte Andreas schon ne PN bezügl. Sammelthread für MwSt-Erhöhung geschrieben, aber er hat sie noch nicht gelesen, daher meine Bitte, hier weiterzuschreiben, weil der Thread aktuell ist:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=3462&highlight=19
ansonsten gibts noch diese Threads zum Thema:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=3422&highlight=19
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=3400
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=3353
19 % Mehrwertsteuer / Nr. 7008 VV RVG
- Pepsi
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so wie es Christina sagt, würde ich es aber logischer finden, wenn sich die Gebühr (z.B. VG) nicht mehr ändert.. Tja aber es lässt sich wohl nich ändern
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Hallo,
bestimmt hilft das hier weiter (hab ich vorhin wohl im verkehrten Forum gepostet, sorry!). Für mich liest sich das so, dass entscheidend ist, wann eine Prozessvertretung "zu Ende" ist - und dann alles nachberechnet werden muss, was zu dieser Angelegenheit vorher berechnet war - auch wenn das Jahre rückwärts reicht. (kurz: ich glaube, Tina "tiko73" hat Recht!)
viele Grüße,
Renate
---
Huch,
das kommt mir jetzt aber ein wenig einfach vor. Was macht Ihr denn z.B. mit Anzahlungen?
Hab hier mal die Links zu den BRAK und Anwaltverein-Veröffentlichungen einkopiert (aus der o.g. Broschüre von Law-Firm). Danach wäre so ein einfaches Vorgehen falsch.
viele Grüße,
RenateM
BRAK:
http://www.brak.de/seiten/pdf/steuern/USt-Erhoehung.pdf
http://www.brak.de/seiten/pdf/steuern/S ... 182006.pdf
AnwaltVerein:
http://www.anwaltverein.de/01/07/archiv ... chnung.pdf
bestimmt hilft das hier weiter (hab ich vorhin wohl im verkehrten Forum gepostet, sorry!). Für mich liest sich das so, dass entscheidend ist, wann eine Prozessvertretung "zu Ende" ist - und dann alles nachberechnet werden muss, was zu dieser Angelegenheit vorher berechnet war - auch wenn das Jahre rückwärts reicht. (kurz: ich glaube, Tina "tiko73" hat Recht!)
viele Grüße,
Renate
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Huch,
das kommt mir jetzt aber ein wenig einfach vor. Was macht Ihr denn z.B. mit Anzahlungen?
Hab hier mal die Links zu den BRAK und Anwaltverein-Veröffentlichungen einkopiert (aus der o.g. Broschüre von Law-Firm). Danach wäre so ein einfaches Vorgehen falsch.
viele Grüße,
RenateM
BRAK:
http://www.brak.de/seiten/pdf/steuern/USt-Erhoehung.pdf
http://www.brak.de/seiten/pdf/steuern/S ... 182006.pdf
AnwaltVerein:
http://www.anwaltverein.de/01/07/archiv ... chnung.pdf
Zuletzt geändert von RenateM am 20.12.2006, 17:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Hallo nochmal,
inzwischen habe ich mein Law-Firm Heft zur Umstellung gelesen. Dabei bin ich auf folgenden Satz gestoßen:
"Nach den Ausführungen von RA Dr. Otto (siehe Hinweise der BRAK unten unter 4.1.1 ), kann (bis zum 31.12.2006) in Prozessfällen mit dem Mandanten eine Vereinbarung getroffen werden, nach der die Verfahrensgebühr gesondert (mit einem Steuersatz von 16%) abgerechnet wird, wenn die Klage / Klageerwiderung vor dem 31.12.2006 erstellt wurde"
Mein Chef will jetzt die Mandanten daraufhin durchgehen (ist ja Service, weil dadurch wohl das Rückwärts-Neuberechnen vermieden werden kann). Vielleicht erzählt Ihr Euren Chefs mal davon !?
Liebe Grüße,
Renate
inzwischen habe ich mein Law-Firm Heft zur Umstellung gelesen. Dabei bin ich auf folgenden Satz gestoßen:
"Nach den Ausführungen von RA Dr. Otto (siehe Hinweise der BRAK unten unter 4.1.1 ), kann (bis zum 31.12.2006) in Prozessfällen mit dem Mandanten eine Vereinbarung getroffen werden, nach der die Verfahrensgebühr gesondert (mit einem Steuersatz von 16%) abgerechnet wird, wenn die Klage / Klageerwiderung vor dem 31.12.2006 erstellt wurde"
Mein Chef will jetzt die Mandanten daraufhin durchgehen (ist ja Service, weil dadurch wohl das Rückwärts-Neuberechnen vermieden werden kann). Vielleicht erzählt Ihr Euren Chefs mal davon !?
Liebe Grüße,
Renate
- koffeinkonsumentin
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Hi!
Ich weiß nicht ob ich meine Frage hier einstellen soll oder einen neuen Thread eröffnen soll. Ich schreibe einfach mal hier.
Wir haben eine Beratungsakte, in der unsere Mandantin (Firma) jeden Monat einen bestimmten Pauschalbetrag bezahlt. Die Rechnung soll immer einen Monat im Voraus gestellt werden.
Die Rechnung für den Leistungszeitraum 01.01.2007-31.01.2007 habe ich dementsprechend mit 19 % MwSt. abgerechnet. Jetzt überweist die Mandantin den Betrag aber trotzdem nur mit 16 %. Irre ich mich nun oder sie?
Vielen Dank im Voraus,
Steffie
Ich weiß nicht ob ich meine Frage hier einstellen soll oder einen neuen Thread eröffnen soll. Ich schreibe einfach mal hier.
Wir haben eine Beratungsakte, in der unsere Mandantin (Firma) jeden Monat einen bestimmten Pauschalbetrag bezahlt. Die Rechnung soll immer einen Monat im Voraus gestellt werden.
Die Rechnung für den Leistungszeitraum 01.01.2007-31.01.2007 habe ich dementsprechend mit 19 % MwSt. abgerechnet. Jetzt überweist die Mandantin den Betrag aber trotzdem nur mit 16 %. Irre ich mich nun oder sie?
Vielen Dank im Voraus,
Steffie
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das versteh ich nicht... wann wurde denn die Leistung erbracht.. allein das ist entscheidend! ist es eine Akte mit mehreren Sachen oder warum schreibst du mehrere Rg?
- koffeinkonsumentin
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Der Geschäftsführer ist ein äh "sehr guter" Bekannter meiner Chefin und die beiden haben eine Vereinbarung getroffen, dass jeden Monat eine bestimmte Beratungspauschale gezahlt wird. Für was genau weiß allerdings niemand.
- Sandra S.
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- Beruf: Rechtsfachwirtin
@Steffi
Meiner Meinung nach ganz klar 19 %. Es kommt ja auf den Leistungszeitraum an, nicht darauf, wann die Rechnung gestellt wurde. Wenn der Leistungszeitraum 2007 ist, dann auch 19 %.
Meiner Meinung nach ganz klar 19 %. Es kommt ja auf den Leistungszeitraum an, nicht darauf, wann die Rechnung gestellt wurde. Wenn der Leistungszeitraum 2007 ist, dann auch 19 %.
Liebe Grüße
von Sandra
von Sandra