Hallo zusammen,
wir haben bei einem Krankenhaus und dem weiterbehandelnden Arzt Atteste eingeholt, für die wir dann entsprechende Gebühren verauslagt haben.
Ich steh jetzt total auf dem Schlauch: Muss ich die Beträge zzgl. Umsatzsteuer weiterberechnen oder geht das als durchlaufender Posten durch? Ich würde fast sagen ersteres, da wir ja den Auftrag erteilt haben udn auch in der einen Rechnung als Rechnungsempfänger stehen.
Vielen Dank vorab.
Unfall-Attestkosten-USt. hinzusetzen?
Seit wann das denn? Hab ich ja noch nie gehört... Mein Cheffe macht das aber auch nicht und von RA-Micro wird das auch nicht vorgegeben. Cheffe müsste das wissen, ... muss ich gleich mal die Steuerfachwirtin hier fragen....
Das sind ja nicht Kosten von der Kanzlei, sondern Attest-Kosten von einer Mandantin/einem Mandanten. Die muss doch nicht die Kanzlei bezahlen! Und der Mandant/die Mandantin bezahlt auch nur die Kosten, die auf der Rechnung vom Arzt steht
Das sind ja nicht Kosten von der Kanzlei, sondern Attest-Kosten von einer Mandantin/einem Mandanten. Die muss doch nicht die Kanzlei bezahlen! Und der Mandant/die Mandantin bezahlt auch nur die Kosten, die auf der Rechnung vom Arzt steht
Soweit ich weiß, ist der RA Kostenschuldner, weil die Rechnung an ihn gerichtet ist. Wir berechnen da jetzt auch USt. drauf, wenn wir die mit abrechnen.
[img]http://bestsmileys.com/office1/6.gif[/img]
[i]Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.[/i]
[i]Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.[/i]
Hää?????
Dann solltet Ihr die Teile einsenden, mit der Bitte, den Rechnungsenpfänger abzuändern. Das sind keine Kosten der RA-Kanzlei sondern ganz und gar alleine des Mandanten, schließlich fordert Ihr die Dinger doch nicht in eigenem Namen sondern im Namen des Mandanten an. Im Übringen sind dies auch Schadenspositionen, wie soll man das als Schaden geltend machen, wenn dieser nicht mal auf dem Namen des Mandanten läuft.
Ich würde überhaupt keine Steuer berechnen, ich würde dass nicht mal so akzeptieren.
Dann solltet Ihr die Teile einsenden, mit der Bitte, den Rechnungsenpfänger abzuändern. Das sind keine Kosten der RA-Kanzlei sondern ganz und gar alleine des Mandanten, schließlich fordert Ihr die Dinger doch nicht in eigenem Namen sondern im Namen des Mandanten an. Im Übringen sind dies auch Schadenspositionen, wie soll man das als Schaden geltend machen, wenn dieser nicht mal auf dem Namen des Mandanten läuft.
Ich würde überhaupt keine Steuer berechnen, ich würde dass nicht mal so akzeptieren.
Sam29
Ich denke wenn man diese Kosten mit Ust bei der Vers. geltend macht, bekommt man die Ust garantiert nicht wieder. Außerdem hätte der Mdt auch selbst (ohne Einschaltung von euch) die Atteste einholen können.
Lg
Steffi
Also, wir berechnen die Atteste auch so gut wie nie in Kostenrechnungen, aber wenn, so wurde mir gesagt, müssen wir das mit USt. tun. Gegenüber den Versicherungen rechnen wir das ohne USt. ab.
Im Mandantenkonto buchen wir das auch als durchlaufende Gebühren, soweit ich weiß (ich hab mit den Buchungen nicht so viel zu tun).
Wir haben schon mehrfach versucht, dass die Ärzte uns die Rechnungen für die Atteste auf den Namen des Mandanten ausstellen, aber irgendwie stellen die sich da bis jetzt immer quer, weil wir die anfordern und nicht der Mandant.
Im Mandantenkonto buchen wir das auch als durchlaufende Gebühren, soweit ich weiß (ich hab mit den Buchungen nicht so viel zu tun).
Wir haben schon mehrfach versucht, dass die Ärzte uns die Rechnungen für die Atteste auf den Namen des Mandanten ausstellen, aber irgendwie stellen die sich da bis jetzt immer quer, weil wir die anfordern und nicht der Mandant.
[img]http://bestsmileys.com/office1/6.gif[/img]
[i]Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.[/i]
[i]Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.[/i]
@silwyna
Ja, für die Ärzte gilt, wer anschafft zahlt. In dem Fall halt der RA. Wir bitten dann immer ganz lieb um Umschreibung und wenns nichts nützt, ruf ich auch mal da und und mach einen auf unwissende Tippse....
Sollte alles nichts nützen, Kosten für Atteste ohne MwSt in Rechnung stellen.
Ja, für die Ärzte gilt, wer anschafft zahlt. In dem Fall halt der RA. Wir bitten dann immer ganz lieb um Umschreibung und wenns nichts nützt, ruf ich auch mal da und und mach einen auf unwissende Tippse....
Sollte alles nichts nützen, Kosten für Atteste ohne MwSt in Rechnung stellen.
@sam29 Einwohnermeldeamtsauskunft hol ich ja auch für den Mandanten und trotzdem muss ichs mit Umsatzsteuer berechnen.. das isses ja.. ich weiß auch nicht. Ich denke nur, dass die Ärzte das sowieso nicht kapieren, wenn ich die jetzt noch bitte, die Rechnung umzuschreiben..
Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren
- Mahatma Gandhi -
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