In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
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hartl1978
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#1
23.09.2025, 13:49
Ich habe mal eine Frage. Wenn ich einen ausländischen Mandanten innerhalb der EU habe, rechne ich ja das Reverse Charge Verfahren ab und rechne ohne Umsatzsteuer ab.
Wie ist es aber mit den von uns verauslagten EMA-Gebühren?. Diese haben wir bisher immer dem Mandanten MIT Umsatzsteuer weiterberechnet, weil es ja kein Leistungsaustausch ist.
Wir haben ziemlich viele Mandate im Ausland. Bisher lief alles gut. Nun kommt ein Mandant an und sagt, dass die EMA-Auslagen von uns auch ohne Umsatzsteuer weiterberechnet werden müssen (wir haben darauf UST. bezahlt) und er möchte, dass die Rechnung korrigiert wird.
Kann mir da jemand helfen? Danke

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Andy66
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#2
29.10.2025, 10:27
Seit wann enthalten die EMA-Gebühren Umsatzsteuer? Das sind doch behördliche Gebühren, die enthalten keine Umsatzsteuer.
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Anahid
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#3
29.10.2025, 10:32
Andy66 hat geschrieben: ↑29.10.2025, 10:27
Seit wann enthalten die EMA-Gebühren Umsatzsteuer? Das sind doch behördliche Gebühren, die enthalten keine Umsatzsteuer.
Stimmt nur bedingt. Wenn Du über RA-Micro die EMA machst, werden die Kosten mit USt berechnet.
Der Themenstarterin kann ich allerdings nicht weiterhelfen, da ich nicht weiß, wie das in so einem Fall ist. Ich würde da mal den Steuerberater der Kanzlei fragen.

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Andy66
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#4
29.10.2025, 10:46
Ok, wir haben kein RA-Micro. Das bedeutet aber, dass das Programm die EMA dann als steuerbare Leistung ansieht und nicht als "steuerfreie Auslagen". Unabhängig davon, dass ich da auch den Steuerberater fragen würde, tippe ich mal darauf, dass das dann auch dem Reverse-Charge-Verfahren folgt.
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#5
29.10.2025, 14:06
Wir rechnen hier auch keine Umsatzsteuer weiter (Reverse Charge Verfahren).