
Unsere Notarin fordert gewöhnlich den Auszug aus dem Transparenzregister an. Dieser wird uns dann mit Ust. in Rechnung gestellt und auf die Kanzlei ausgestellt. Wie behandelt ihr das steuerrechtlich?
1.)
Müsste der Kostenschuldner nicht unsere Mandantschaft sein?
2.)
Oder reicht es, dass wir den Nettobetrag 1,65 € einpflegen und wenn wir unsere Gebühren und Kosten abrechnen, wird der Betrag brutto erstattet, sodass es im Ergebnis 0,- € sind?
3.)
Oder Pflege ich den Bruttobetrag (1,96 €) ein und mit der Rechnungsstellung wird der Betrag erneut brutto erstattet, also noch einmal mit Ust. berechnet?
