KFA und Umsatzsteuer

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Karin N.
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#1

04.01.2023, 13:37

Hallo an alle,

ich benötige bitte Hilfe bzgl. der Beantragung der USt.... :kopfkratz

Wir haben in einem Rechtsstreit zwei jurstische Personen, die jeweils zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Auf der Gegenseite ist eine GmbH und wir vertreten eine AG.
Die Klage wurde von der Gegenseite auch unter den Firmennamen eingereicht und so wurde der Rechtsstreit auch geführt.
Nun hat die Gegenseite allerdings in ihrem Kostenausgleichsantrag die Geschäftsführung als Mandantschaft aufgeführt und erklärt, dass diese nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (also das sie als Privatperson Mandant sei)...

Hier kann ich den Kostenausgleichantrag doch monieren und darauf verweisen, dass das Klageverfahren unter der Firmierung geführt wurde und die USt keine Berücksichtigung zu finden hat oder liege ich da falsch?
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gabrielle
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#2

06.01.2023, 13:28

Genau, verweise auf die Klage und das Urteil. Wenn dort jeweils die juristische Person genannt ist, ist diese auch Partei und nicht die Privatperson, die dahinter steht.

LG
gabrielle
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