Hallo zusammen!
Ich möchte einen Kostenausgleichsantrag stellen. Wir haben drei Mandanten
2 Natürliche Personen und 1 Versicherungs AG
Ich würde in meinem Ausgleichsantrag die Umsatzsteuer ansetzen. Aber was mache ich mit der AG, da sie ja vorsteuerabzugsberechtigt ist. Muss da noch ein gesonderter Satz drunter?
Ich schreibe sonst immer:
Unsere Partei ist zum Vorsteuerabzug berechtigt oder
ist nicht berechtigt, so dass die Umsatzsteuer mit festzusetzen ist.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Vorsteuerabzugsberechtigt KFA
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14280
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Nach der Rechtsprechung kommt es darauf an, wer im Innenverhältnis die Kosten tragen muss. Wenn das die AG für alle 3 Streitgenossen ist, kann keine USt festgesetzt werden.
Btw: Bitte prüfen, ob wirklich Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
Btw: Bitte prüfen, ob wirklich Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
- Andy66
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 353
- Registriert: 11.03.2013, 08:47
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: Advolux
Die Versicherungen sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die zahlen statt Umsatzsteuer die Versicherungssteuer. Gleicher Betrag, anderer Name. Daher kein Vorsteuerabzug.
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt