Vorsteuerabzugsberechtigt KFA

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
Antworten
Norddeich
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 12
Registriert: 07.09.2021, 13:47
Beruf: Refa
Software: AnNoText

#1

15.06.2022, 15:22

Hallo zusammen!

Ich möchte einen Kostenausgleichsantrag stellen. Wir haben drei Mandanten

2 Natürliche Personen und 1 Versicherungs AG

Ich würde in meinem Ausgleichsantrag die Umsatzsteuer ansetzen. Aber was mache ich mit der AG, da sie ja vorsteuerabzugsberechtigt ist. Muss da noch ein gesonderter Satz drunter?

Ich schreibe sonst immer:
Unsere Partei ist zum Vorsteuerabzug berechtigt oder
ist nicht berechtigt, so dass die Umsatzsteuer mit festzusetzen ist.

Vielen Dank für eure Hilfe!
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14362
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

15.06.2022, 15:52

Nach der Rechtsprechung kommt es darauf an, wer im Innenverhältnis die Kosten tragen muss. Wenn das die AG für alle 3 Streitgenossen ist, kann keine USt festgesetzt werden.

Btw: Bitte prüfen, ob wirklich Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
Benutzeravatar
Andy66
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 354
Registriert: 11.03.2013, 08:47
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Advolux

#3

03.08.2022, 13:09

Die Versicherungen sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die zahlen statt Umsatzsteuer die Versicherungssteuer. Gleicher Betrag, anderer Name. Daher kein Vorsteuerabzug.
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
Antworten