Mehrwertsteuer - Anwalt selbst Partei

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Maximus
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#1

28.12.2021, 11:35

Ich habe was, was mir Kopfzerbrechen bereitet:

In zwei Fällen war die Einzelanwalt selbst Partei, einmal ging es um ne nicht bezahlte Gebührenrechnung (keine MwSt.), einmal um was privates (MwSt.).

Das Gericht hat aufgrund Parteiengleichheit und Zusammenhang die Verfahren miteinander verbunden.

Fällt auf die Gebühren bzgl. des verbundenen Verfahrens Mehrwertsteuer voll an, teilweise an oder nicht an und warum?
Maximus
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#2

04.01.2022, 22:19

Ich habe nun die Rechtslage selbst recherchieren können:
- Anruf bei Rechtspflegerin, MwSt. muss die Gegenseite erstatten, soweit sie angefallen ist (Steuerrecht)
- Chef hat mich gebeten, bei seinem Steuerberater nachzufragen:

Es ist so, kann man sachlich MwSt. Pflichtigen und MwSt. freien Umsatz trennen, fällt MwSt. nur teilweise an.
Ist dies nicht möglich, fällt MwSt. voll an.
Letzteres ist hier der Fall, also auf die gesamte Summe muss MwSt. berechnet werden.
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