Mdt. aus Holland / Wer zahlt Ust?

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Nicolex3
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#1

30.07.2018, 09:58

Hallo ihr Lieben,

ich habe ein kleines Problem. Wir verteten eine Firma aus Holland in einer Unfallsache, die sich in Bonn ereignet hat. Die gegnerische Versicherung hat soweit auch alles gezahlt und den Schaden vollständig reguliert. Unsere Kostenrechnung haben sie natürlich nur netto bezahlt. Wir verhält sich das jetzt mit der Umsatzsteuer? Kann ich die vom Mandanten verlangen?

Danke schonmal für eure Hilfe und einen schönen Wochenstart wünsche ich euch. :wink2
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SiBa
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#2

30.07.2018, 10:15

Hallo,

wenn der Mandant im Ausland sitz ist der Umsatz gem. § 3a Abs. 2 UStG in Deutschland nicht steuerbar. Die Umsatzsteuerschuld liegt beim Mdt.

D.h. ihr müsst für diese Rechnung keine UST abühren. Schickt dem Mdt eine Rechnung, wo das vermerkt ist und er muss das dann in seinem Land mit seinem Finanzamt klären. Wenn der Betrag z.B. von einer Versicherung bezahlt wurde, schickt ihr ihm nur eine 0-Rechnung...

z.B:
Kosten 500,00 €
Erstattung durch RSV - 500,00 €
Betrag Netto 0,00
Ust 0,00
Zahlungsbetrag 0,00

und dadrunter der Hinweis
§ 3a Abs. 2 UStG

Und die Rechnung muss so auch zu eurem Steuerverantwortlichen...
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Einen schönen Tag euch allen... :wink1
Nicolex3
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#3

30.07.2018, 10:31

Vielen Dank für deine Hilfe!
Also schicke ich dem Mandanten quasi ne 0,00-Rechnung und teile ihm mit, dass die Umsatzsteuer in seinem Land entsprechend zu verichten ist? Hast du da vielleicht iwie ein Musterschreiben, wie ich dem das verständlich rüberbringen kann? :)
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#4

30.07.2018, 10:48

ist das auch so wenn der Unfall in Deutschland war? Wenn es zum Beispiel um eine Grundstück in Deutschland geht, muss man dem ausländischen Mandanten doch auch eine Rechnung mit Mehrwertsteuer stellen (laut unseres Steuerberaters)
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Nicolex3
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#5

30.07.2018, 10:55

hmm.. das ist natürlich eine sehr gute Frage. Aber dann hätte die Versicherung doch die Umsatzsteuer zahlen müssen oder? Ich habe auch erhlich gesagt keine Ahnung, ob es in Holland auch den Vorsteuerabzug gibt.
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SiBa
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#6

30.07.2018, 11:06

So nochmal belesen... Ist euer Mdt Privatperson? Dann bleibt die UST bei euch hängen.
Ist der Mdt eine Firma - dann keine Ust. (wir haben hier nur Firmen im Ausland zur Vertretung - daher bin ich gleich darauf gekommen...)

In deinem Falle würde ich die RSV mal anrufen und um Erstattung der UST bitten, da Mdt ggf. Privatperson ist(?)
Und dann mal abwarten, welche Bgründung sie vorbringen, weswegen sie die Ust nicht zahlen... Dann muss wohl doch der Mdt ran...
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#7

30.07.2018, 11:24

Nicolex3 hat geschrieben:Wir verteten eine Firma aus Holland
Da ist wohl nix mit Privatperson. Von daher war die erste Antwort von SiBa schon korrekt. Keine Umsatzsteuer.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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