wir sind u.a. im Markenrecht tätig und da mache ich gerade Urlaubsvertretung für eine Kollegin. Folgenden Fall habe ich für Euch mit der Hoffnung auf Hilfe:
- Mandant (Firma) sitzt in Deutschland, möchte Marke(n) im Ausland anmelden, aufgrund von Komplikationen wurde ein ausländischer Rechtsanwalt hinzugezogen
- der ausländische Rechtsanwalt möchte nun abrechnen, mit Mdt. ist vereinbart, dass die Honorarnote auf uns ausgestellt wird und wir diese begleichen, später werden ihm diese "Auslagen" mit unserer Honorarnote in Rechnung gestellt
- meine Frage ist nun ganz banal: Kommt auf die von uns verauslagten Kosten des ausländischen Rechtsanwalts nochmal Umsatzsteuer oder nicht?
Vielen Dank
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