Hallo ich muss einen Kostenfestsetzungsantrag machen und habe keine Ahnung was richtig ist.....Der Mandant ist als GmbH wohl vosteuerabzugsberechtigt, ich gehe jetzt einfach mal davon aus...Wir machen es in der Kanzlei immer so, dass wir dann die MwSt mit in den KfA schreiben und dann einen Satz hinzufügen, dass der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt ist, in der Hoffnung, dass das Gericht dann von selbst die MwSt absetzt. Jetzt habe ich gelesen, dass das falsch ist und dass man die gar nicht mit reinrechnen darf ??
Die nächste Frage betrifft die tatsächlich entstandenen Kosten: Ich habe zwei Taxiquittungen und eine Zugfahrkarte die ich mit reinnehmen soll, wir haben bis jetzt immer nach dem Bruttobetrag der Gebühren die Quittungen mit Datum aufgelistet und diese als Beleg beigefügt. Aber wäre es nicht richtig, die MwSt rauszurechnen und den Nettobetrag unter die anderen Gebühren zu schreiben und dann die MwSt draufzurechnen ?
Wo wir bei der dritten Frage wären
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Wenn man es denn so macht, nehme ich dann 7 % MwSt bei den Taxiquittungen ? Das steht nämlich natürlich nicht drauf...Und der RA muss aber doch dann 19 % vom Mandanten fordern, oder ?
Über ein paar Gedanken / Erfahrungen von Eurer Seite wäre ich sehr dankbar!