Hallo ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage: Ich muss einen Kostenfestsetzungsantrag vorbereiten. Wir vertreten das Land Berlin, diese wiederum vertreten durch eine GmbH. Muss ich im KFA jetzt die Umsatzsteuer ansetzen oder nicht?
Danke Euch schon mal vorab
Vorsteuerabzugsberechtigung beim Land Berlin
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17678
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Ich würde grundsätzlich davon ausgehen, dass hier keine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt, würde mich aber mal bei der GmbH erkundigen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Lämmchen
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2916
- Registriert: 29.04.2009, 11:04
- Beruf: Gepr. ReFaWi
- Software: Ikaros
Es ist immer anders.Anahid hat geschrieben:Ich würde grundsätzlich davon ausgehen, dass hier keine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt, würde mich aber mal bei der GmbH erkundigen.
Liebe Grüße
Das Lämmchen
Das Lämmchen