Hallo ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage: Ich muss einen Kostenfestsetzungsantrag vorbereiten. Wir vertreten das Land Berlin, diese wiederum vertreten durch eine GmbH. Muss ich im KFA jetzt die Umsatzsteuer ansetzen oder nicht?
Danke Euch schon mal vorab
Vorsteuerabzugsberechtigung beim Land Berlin
- Anahid
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Ich würde grundsätzlich davon ausgehen, dass hier keine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt, würde mich aber mal bei der GmbH erkundigen.
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- Lämmchen
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Anahid hat geschrieben:Ich würde grundsätzlich davon ausgehen, dass hier keine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt, würde mich aber mal bei der GmbH erkundigen.
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Liebe Grüße
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Das Lämmchen
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