ich brauche mal wieder eure geschätzte Hilfe
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Ich habe hier einen KFA zur Stellungnahme bekommen. Klägerin war eine GmbH (Stadtwerke). Auf sämtlichen Rechnungen ist die Umsatzsteuer berechnet worden.
Im KFA heißt es nun, "die Antragstellerin ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtig"...
Kann das sein? Wenn in allen Rechnungen die USt angesetzt ist, spricht doch vieles dafür, dass die GmbH gerade zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, oder?
Oder übersehe ich hier was? (ggf., weil es sich um die Stadtwerke handelt?)
Besten Dank!