weis nicht, ob ich das im richtigen Bereich erstellt habe.
Habe eine kleine Frage, da ich gerade echt auf dem Schlauch stehe und das noch nie machen musste.
Der Anwalt hatte mal Mdt vertreten und REchnung gestellt. Die hat er nicht bezahlt. Also ging es mit MB-Antrag gegen den Mdt. bzgl. der Gebührenrechnung und Anspruchsbegründung.
Jetzt hat er im streitigen Verfahren gleich anerkannt und ich soll KFA über die entstandenen Kosten stellen. Ist der Anwalt jetzt zum Vorsteuerabzug berechtigt oder nicht? Die Ust. muss doch mit angegeben werden, oder?
Ich hoffe, ihr könnt mir kurz weiterhelfen.
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