Hallo
meine freundliche Dame vom Steuerbüro hat mich jetzt völlig durcheinander gebracht.
Also sie sagt wenn ich eine Kostenvorschussnote mache
zB 1,3 3100 VV RVG 110,50 €
Postg. 7002 VV RVG 20,00 €
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Zwischensumme 130,50 €
19 % MWSt 24,80 €
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Summe 155,30 €
und dann später eine Abschlussnote mache
1,3 3100 VV RVG 110,50 €
1,2 3104 VV RVG 102,00 €
Postgb 7002 VV RVG 20,00 €
-----------
Zwischensumme 232,50 €
19 % MWSt 44,18 €
-----------
Summe 276,68 €
Dann hätte ich zu viel MWSt ausgewiesen. Nämlich 2 x auf die 110,50 € + 20,00 €.
Wie regelt Ihr das ?
Und wenn der Mdt. die Vorschussnote schon gezahlt hat, dann müsste ich kenntlich machen, dass im abgezogenen Betrag MWSt enthalten ist.
1,3 3100 VV RVG 110,50 €
1,2 3104 VV RVG 102,00 €
Postgb 7002 VV RVG 20,00 €
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Zwischensumme 232,50 €
19 % MWSt 44,18 €
-----------
Summe 276,68 €
abzgl. gezahlter 155,30 € (incl. 24,80 € MWSt)
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Summe 121,38 €
Wie schreibt ihr das ?
Und kompliziert wird es wenn der Mdt. nicht die ganze Kostenvorschussnote gezahlt hat, sondern nur einen Teil, müsste ich trotzdem die ganze MWSt der Vorschussnote kenntlich machen.
Da steigt ja keiner durch !
Wie macht ihr das ?
Gruß Meggie
MWSt bei der Abschlussnote, wenn es eine Vorschussnote gab ?
- Frau Cindy
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Mein Programm weist in der Kostennote automatisch aus, wie viel Umsatzsteuer in der Vorschusszahlung enthalten ist und wie viel in der verbleibenden Restsumme.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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Unser System weist die gesonderte Mwst automatisch aus, aber das verstehe nicht mal ich - wie dann die Mandanten? - ich lösche das immer raus.
Den Abzug schreibe ich unter die Mwst der neuen RE - müsste doch eigentlich klar sein, dass dann da schon Mwst drin war...
Gebühren
PTE
UST
- bereits bezahlt (alte RE)
Summe
Ob das so korrekt ist weiß ich nicht
Den Abzug schreibe ich unter die Mwst der neuen RE - müsste doch eigentlich klar sein, dass dann da schon Mwst drin war...
Gebühren
PTE
UST
- bereits bezahlt (alte RE)
Summe
Ob das so korrekt ist weiß ich nicht
Der frühe Vogel kann mich mal
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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Bei uns bucht das intern die Buchhaltung (Ich arbeite bei einem Insolvenzverwalter und wir haben sozusagen unsere eigenen Anwälte/Verwalter als Mandanten). Wir weisen die Mehrwertsteuer im Vorschuss nie direkt aus, sondern schreiben die Rechnungsnummer von der Vorschussrechnung mit rein. Also quasi z.B.:
1,3 VG
1,2 TG
AP
-------------
Zwischensumme
19 % MwSt.
-------------
Zwischensumme
abzgl. Vorschuss gem. Re.-Nr. 14/1234
-------------
Rechnungsendbetrag
Liebe Grüße
1,3 VG
1,2 TG
AP
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Zwischensumme
19 % MwSt.
-------------
Zwischensumme
abzgl. Vorschuss gem. Re.-Nr. 14/1234
-------------
Rechnungsendbetrag
Liebe Grüße
"Du bist mein Antidepressivum, mein Stimmungsaufheller, du schlägst ein wie der Blitz aber heftiger und schneller! Du rockst meine Welt wie das sonst keiner tut. Du bist gut!" - Wise Guys
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- Foren-Azubi(ene)
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Frau Cindy
kannst Du mir mal genau aufschreiben was da steht ! Also ab der Zwischensumme mit welchen Worten das dort steht.
Was macht dein Programm wenn der Mdt. nix auf die Vorschussnote gezahlt hat ?
Danke Meggie
kannst Du mir mal genau aufschreiben was da steht ! Also ab der Zwischensumme mit welchen Worten das dort steht.
Was macht dein Programm wenn der Mdt. nix auf die Vorschussnote gezahlt hat ?
Danke Meggie
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 14.03.2008, 14:17
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Am saubersten ist es, den Vorschuss netto anzurechnen.
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- Foren-Azubi(ene)
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Hallo Adora Belle
beschweren sich nicht dann die Mandanten, wenn ich nur 168,07 € abziehe, anstatt 200,00 € die der Mdt. gezahlt hat.
und muss ich dann auf die gesamte Zwischensumme den MWSt-Betrag rechnen oder nur auf die hinzugekommenen Gebühren?
Gruß Meggie
beschweren sich nicht dann die Mandanten, wenn ich nur 168,07 € abziehe, anstatt 200,00 € die der Mdt. gezahlt hat.
und muss ich dann auf die gesamte Zwischensumme den MWSt-Betrag rechnen oder nur auf die hinzugekommenen Gebühren?
Gruß Meggie
- BaumN
- Daueraktenbearbeiter(in)
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Um die richtige MWSt. auszuweisen wie folgt (mache es mal mit einfachen Zahlen):
Vorschussrg.
Gebühr
PTE
Zwischensumme netto 100 €
MWSt. 19 €
Gesamtsumme 119 €
Endabrechnung
Gebühr
Gebühr
PTE
Zwischensumme netto 200 €
abzgl. Vorschussrg. netto 100 €
Zwischensumme 100 €
MWSt. 119 €
Gesamtsumme 119 €
(damit sind 38 € als Mehrwertsteuer ausgewiesen, 19 in der Vorschussrg. und 19 in der Endabrg.)
Wenn Vorschussrg. wie oben nicht bezahlt, Endabrg. wie folgt:
Gebühr
Gebühr
PTE
Zwischensumme netto 200 €
abzgl. Vorschussrg. netto 100 €
Zwischensumme netto 100 €
Mehrwertsteuer 19 €
Zwischensumme bruto 119 €
zuzüglich nicht bezahlter Vorschussrg. brutto 119 €
Gesamtbetrag 238 €
Damit hast Du 2 x 19 € = 38 € tatsächlich entstandener MWSt. ausgewiesen und trotzdem den noch zu zahlenden Betrag. Würdest Du es mit Bruttobeträgen machen, hättest Du am Ende 19 + 38 = 47 € Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Vorschussrg.
Gebühr
PTE
Zwischensumme netto 100 €
MWSt. 19 €
Gesamtsumme 119 €
Endabrechnung
Gebühr
Gebühr
PTE
Zwischensumme netto 200 €
abzgl. Vorschussrg. netto 100 €
Zwischensumme 100 €
MWSt. 119 €
Gesamtsumme 119 €
(damit sind 38 € als Mehrwertsteuer ausgewiesen, 19 in der Vorschussrg. und 19 in der Endabrg.)
Wenn Vorschussrg. wie oben nicht bezahlt, Endabrg. wie folgt:
Gebühr
Gebühr
PTE
Zwischensumme netto 200 €
abzgl. Vorschussrg. netto 100 €
Zwischensumme netto 100 €
Mehrwertsteuer 19 €
Zwischensumme bruto 119 €
zuzüglich nicht bezahlter Vorschussrg. brutto 119 €
Gesamtbetrag 238 €
Damit hast Du 2 x 19 € = 38 € tatsächlich entstandener MWSt. ausgewiesen und trotzdem den noch zu zahlenden Betrag. Würdest Du es mit Bruttobeträgen machen, hättest Du am Ende 19 + 38 = 47 € Mehrwertsteuer ausgewiesen.
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Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
Antoine de Saint-Exupéry
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- BaumN
- Daueraktenbearbeiter(in)
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Unsere Mandanten beschweren sich übrigens nicht. Und wenn einer das nicht versteht, dann erkläre ich ihm das kurz. Habe damit noch nie ein Problem gehabt. Und es entspricht den steuerrechtlichen Anforderungen - da kommst Du einfach nicht drumrum.
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