Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
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#81

20.10.2007, 11:38

mpf toll und schon geht das gerede los arrrrrg
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Soenny
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#82

20.10.2007, 19:10

Hatte das (glaube ich) schon mal geschrieben. Wir haben uns an unser Finanzamt gewandt und um Aufklärung gebeten. Die haben uns gesagt, d.h. dem Steuerberater, daß z.B. auf Aktenversendungspauschalen USt zu entrichten ist, ebenso auf EMA, Gewerbeanfragen pp. GK und GVK ohne.

Wir bekommen auch ständig Schreiben von den Versicherungen, wird aber weniger. Ich habe ein Schreiben verfaßt, das schicke ich denen jetzt immer und ruck zuck kommt der Rest, meistens die 2,28 €.

Ich denke, das dauert nicht mehr lange, dann haben die das auch gerafft. War ja mit der 1,3 Gebühr auch nicht anders.
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#83

22.10.2007, 15:03

was schreibstn da immer? *neugierig guck* ;-)
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#84

22.10.2007, 15:12

Wenn du mir sagst wie und wohin, schicke ich dir den Text
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#85

22.10.2007, 15:16

per PM? oder hier?
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#86

22.10.2007, 15:23

Hier der Text:

Wir haben von dem für uns zuständigen Finanzamt Siegburg die mündliche Mitteilung erhalten, daß es sich bei

- Aktenversendungspauschalen,
- Grundbuchauszügen,
- Handelsregisterabfragen,
- Anschriftenermittlungen,

eben nicht um sog. durchlaufende Posten handelt.

Es handelt sich hier um öffentliche Gebühren, die vom Auftraggeber – also von uns – geschuldet werden. Es handelt sich hierbei um umsatzsteuerpflichtige Entgelte, weil diese Beträge nicht im Namen und für Rechnung eines anderen verauslagt werden und auch nicht auf Namen und Rechnung eines anderen verauslagt werden können, da nur wir, nicht aber der Mandant, diese Einsichtnahmen beantragt und erhält.

Die Möglichkeit der Weiterbelastung dieser öffentlichen Gebühren ist ohne jede Bedeutung.

Durchlaufende Posten sind weiterhin Gerichtkostenvorschüsse und Gerichtsvollzieherkosten.

Ausschlaggebend für diese Mitteilung des FA Siegburg ist § 10 UStG sowie Nr. 149 Abs 3 Satz 2 und Abs. 6 Satz 3 und 4 UStR.

Diese Auffassung vertritt ebenso die Rechtsanwaltkammer Köln (vgl. auch www.rak-koeln.de, downloads: Die Rechnung in der Anwaltskanzlei).

Soweit Sie auf die Schadensminderungspflicht hinweisen, ist dies nicht verständlich. Es handelt sich für uns um eine gesetzliche Verpflichtung, die Umsatzsteuer zu erheben und auch abzuführen. Keineswegs geschieht dies aus Willkür oder aus dem Grunde, uns zu bereichern. Wir halten uns lediglich an Steuergesetze und können nicht anders handeln, da ansonsten mit Nachforderungen durch das Finanzamt zu rechnen ist, die Ihrerseits sicher nicht übernommen werden.

Aus diesem Grunde kann auch Ihr weiterer Hinweis, die Gebühr bei Aktenanforderung bei Ihnen anzufordern nicht verhindern, daß wir die Umsatzsteuer entsprechend berechnen und abführen müssen, da – wie oben geschildert – die Kanzlei Kostenschuldner bleibt und somit auch der Umsatzsteuerpflicht unterliegt.
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#87

22.10.2007, 15:57

:thx
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#88

22.10.2007, 16:00

Bitte schööön!

Aufgrund dieses Schreibens bekommen wir jetzt auch immer brav die 2,28 € von den Versicherungen.
secret72

#89

23.10.2007, 15:32

Ich habe letzte Woche die Information bekommen, dass bei den Auslagen, die mit Mehrwertsteuer an den Mandant weitergegeben werden sollen / müssen, nur noch die Aktenversendungspauschale übrig geblieben ist, da sie die einzige Tätigkeit ist, die der Mandant nicht selbst anfordern kann und deswegen hierauf eben Mehrwertsteuer erhoben wird.

Beim elektronischen Handelsregister habe ich keinen Hinweis darauf gefunden, dass sich Privatpersonen oder auch Firmen diese Auszüge nicht selbst holen können. Von daher ist dies wohl auch nur als durchlaufender Posten anzusehen.


Wißt Ihr hier etwas Neues?
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#90

23.10.2007, 19:36

nein dürfen sie nicht, weil nur Notare, Anwälte und sonstige öffentliche Stellen EInsicht bekommen, da könnte ja jeder kommen.. HR ist natürlich was anderes, da kann sich glaub ich jeder online bei www.handelsregister.de anmelden

gib ma her die Meldung *interessiert guck*
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