Keine Mehrwertsteuer, da vorsteuerabzugsberechtigt

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AyanamiFlower
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#1

04.09.2013, 15:55

Hallo,
ich hab mich jetzt schön vor meiner Zwischenprüfung am Samstag verrückt machen lassen und blicke jetzt gar nicht mehr durch! :roll:

Hatten zur Übung eine Kostenrechnung zu erstellen, mit dem Hinweis, dass unser Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt ist. Richtig war dann in der Lösung, um die volle Punktzahl zu bekommen, den Satz "Keine Mehrwertsteuer, da vorsteuerabzugsberechtigt" dazuzuschreiben.

Kann mir das jetzt jemand erklären? Wird also grundsätzlich, wenn unser Mandant / der Auftraggeber eine Geschäftperson ist, also zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, keine Mehrwertsteuer erhoben?!

Vielen Danke im Voraus! :cry:
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Tigerle
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#2

04.09.2013, 16:01

Weil dem Mandanten - wenn er vorsteuerabzugsberechtigt ist - durch die Zahlung der Mehrwertsteuer kein Schaden entsteht, da er diese beim Finanzamt als Vorsteuer wieder geltend machen kann.
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Adora Belle
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#3

04.09.2013, 16:02

Kostenrechnung oder KFA?

Die Rechnung muss natürlich mit Umsatzsteuer erstellt werden. Der Anwalt muss die Steuer erheben und abführen.
Im KFA muss angegeben werden, ob der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist. In dem Fall wird keine Mehrwertsteuer berücksichtigt, weil er sich die Vorsteuer vom Finanzamt wiederholen kann und insoweit keinen Schaden hat.
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#4

05.09.2013, 13:18

In einer normalen Gebührenrechnung. Verstehe jetzt aber immernoch nicht ganz, woran ich mich da halten kann.. Kleine Eselsbrücke, wann ich keine Mehrwertsteuer berechnen muss? Sobald unser Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist, bzw. der Hinweis da ist, dass es eine Firma / ein Geschäftsmann ist?
AyanamiFlower
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#5

05.09.2013, 13:35

Ich kann ja einmal die Aufgabenstellungen schildern:
Firma Heizungsbau Meyer hat am .. eine Rechnung über .. an seinen Kunden ausgehändigt. Der Anwalt bekommt einen außergerichtlichen Auftrag.

Die Rechnung geht ja erstmal an die Gegenseite inkl. Aufforderungsschreiben.. oder? Hier wurde KEINE Mehrwertsteuer berechnet laut Lösung.

Dann:

Eheleute Max und Karin sollen .. an neinen Dachdecker zahlen. Der Anwalt bietet dem Dachdecker .. an. Auf dieses Schreiben kommt die Ablehnung durch den Dachdecker. Man einigt sich auf ... .

Also
Geschäftsgebühr
Einigungsgebühr
Post- u. Tel.
Mehrwertsteuer

Das war die Lösung.. Mit der einfach Erklärung unseres Lehrers: Hier sind die Mandanten Privatpersonen -> MwSt. Bei der anderen eine Firma -> Keine MwSt

Ist wahrscheinlich ganz einfach, aber in meinem Kopf hat sich das mittlerweile verknotet. :?
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#6

05.09.2013, 13:36

Du mußt immer Mehrwertsteuer abrechnen. Ausnahme sind ggf. irgendwelche Auslandsmandate, aber das ist hier sicher nicht gefragt.
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#7

05.09.2013, 13:37

Rechnung geht immer an den eigenen Mandanten. Die Gegenseite erhält allenfalls eine Berechnung der Vergütung, die sie als Schadenersatz schuldet.

Edit: Entweder Du hast das falsch verstanden, oder der Lehrer weiß nicht, was er tut.

Wie gesagt - die eigene Rechnung muß IMMER Umsatzsteuer enthalten. Diese Rechnung ist IMMER an den eigenen Mandanten (bzw. Auftraggeber) gerichtet.

Wenn man Dritten was zuschickt, dann erhalten die entweder eine Kopie dieser Rechnung, oder eine Vergütungsberechnung. Wenn der eigene Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann schulden Dritte (Gegenseite, Rechtsschutzversicherung), die den Rechnungsbetrag ersetzen, die Umsatzsteuer nicht. Denn der Mandant erhält gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt erstattet. Er hat insoweit keinen Schaden. Ist der eigene Mandant dagegen nicht vorsteuerabzugsberechtigt, dann müssen auch Dritte den Betrag inclusive der Umsatzsteuer ersetzen.
AyanamiFlower
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#8

05.09.2013, 13:47

So hat unsere Buchhalterin uns das auch erklärt. Macht ja auch Sinn. Aber die Aufgabe kam aus der Zwischenprüfung vom letzten Jahr und da gab es wie gesagt für den Satz, dass man keine MwSt berechnet, weil der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt, die volle Punktzahl. Und die Lösungen kommen ja vom Prüfungsausschuss :?:
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#9

05.09.2013, 13:51

Das ändert nichts an meiner #7 und dem, was die Buchhalterin sagt. Es ist schade, wenn die Schule falsches Wissen vermittelt und das dann auch noch vom Prüfungsausschuss als richtig korrigiert wird. Da hilft nur - "nicht für die Schule, für das Leben lernen wir" :cowboy
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#10

05.09.2013, 13:53

Oh man, da fragt man sich echt noch, was man jetzt lernen soll.. Vor allem für die Prüfung.

Danke trotzdem für die - vor allem schnelle - Antwort. :thx
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