Festsetzung der MwSt im Kostenfestsetzungsverfahren

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Lillymaus
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#1

11.06.2012, 11:08

Stehe gerade etwas auf der Leitung :oops:

Es wurde ein Prozess geführt, in welchem unsere Mandanten Kläger waren.

Im Urteil steht nun, dass unsere Mandanten die KOsten zu tragen haben.

Gegenseite ist eine GbR.

Kann diese nun in ihrem Kostenfestsetzungsantrag die Mehrwertsteuer festsetzen lassen?


:thx im Voraus
gkutes

#2

11.06.2012, 11:19

nur, wenn die GbR nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Lillymaus
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#3

11.06.2012, 11:26

Mhmmm ?? Im Antrag hat sie dazu keine Angaben gemacht.

Und in der Akte kann ich dazu auch nichts dazu finden.

Muss ich davon ausgehen, dass sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist oder kann/muss hier dann beim AG nachgefragt werden?
gkutes

#4

11.06.2012, 11:30

eine Erklärung über den Vorsteuerabzug sollte im KFA eigentlich immer drin sein. Du kannst diese ja nachfordern.
Lillymaus
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#5

11.06.2012, 11:33

:thx dann werde ich das mal machen
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