Umsatzsteuer beim Rechtsberatungsscheck vom Weißen Ring

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PinkLady
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#1

01.02.2012, 11:39

Hallochen,

und gleich noch ein Problem am heutigen Tage:

Ich habe hier eine neue Akte, in welcher uns der Weiße Ring einen Rechtsberatungsscheck für unsere Mandantin geschickt hat. Das Ermittlungsverfahren läuft noch, die Tat ist erst dieses Jahr passiert. Es ist also noch nicht klar, ob es eröffnet wird (wovon ich aber ausgehe) und wir dann noch weiter tätig werden müssen, etc.

Nun möchte ich diesen Scheck abrechnen, nur stellt sich mir die Frage, wie es sich hier mit der Umsatzsteuer verhält. Bisher wurde der Weiße Ring immer nur angeschrieben und um Ausgleich des Pauschalbetrages gebeten. Rechnung ansich wurde keine gelegt, was m. E. aber nicht ganz richtig ist. Ich selbst habe eine solche noch nie gemacht. Wie handhabt ihr diese Angelegenheiten?
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Pepples
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#2

01.02.2012, 11:48

Wir haben bisher ganz normal die entstandenen Gebühren abgerechnet dem Mandanten gegenüber (!), dann eine Ablichtung dieser Rechnung an den Weißen Ring gesandt mit der Bitte den Betrag lt. Beratungsscheck an uns auszugleichen. Für den Rest muss er Mdt aufkommen.
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#3

01.02.2012, 12:15

Die Mandantin ist nicht in der Lage, Kosten zu tragen und im Übrigen wissen wir ja nicht, wie weit das Verfahren geführt wird. Ich kann es also - momentan noch - nicht auf eine evtle Rechnung für Beistandschaft etc. anrechnen. Thoretisch und zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es nur eine Beratung - wofür ja eben auch der Scheck gedacht ist. Generell stellt sich mir also die Frage, wie ich das am besten abrechne!
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#4

01.02.2012, 12:47

Dann erstelle eine Rechnung über die Beratung in Höhe des Beratungsscheck. Das ist dann Dein Bruttobetrag, die Mwst musst Du noch rausrechnen. :wink: Trotzdem bleibt die Mandantin aber Rechnungsempfängerin, weil sie Auftraggeberin ist.
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#5

01.02.2012, 13:10

Das wäre meine Überlegung gewesen. Dann mach ich es auch so. Aber die Rechnung an die Mandantin direkt adressieren? In dem Heftchen steht:

"Mit Annahme dieser Zusage verpflichtet sich der Beauftragte, keine weitergehenden Forderungen aufgrund dieser Beratung gegenüber dem Mandanten geltend zu machen"

Ergo heißt dass für mich, dass der Weiße Ring als Kostenschuldner einspringt und mithin auch Rechnungsempfänger ist. So wie beispielsweise die Staatskasse bzw. das Gericht bei PKH.
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#6

01.02.2012, 13:42

Ich denke nicht, daß zwingend eine Rechnung an den Mandanten ausgestellt werden muß. Es gibt auch andere Fälle, gerade im Strafrecht, in denen Mandant und Auftraggeber/Rechnungsempfänger nicht identisch sind.
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Sprengmann
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#7

01.02.2012, 14:34

Die Beratung rechnen wir gegenüber dem Weissen Ring ab.
Sofern im weiteren Verlauf Mdt als Nebenkläger zu vertreten ist bzw. im Zivilverfahren Schadenersatz durchzusetzen ist, verweisst der Weisse Ring erstmal auf PKH und übernimmt ggf. die PKH-Raten für Mdt.
Ich weiss, dass ich nicht weiss.
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#8

01.02.2012, 14:59

So ich habe jetzt direkt beim Weißen Ring nachgefragt. Die Rechnung muss auf diesen ausgestellt sein und ist immer an die Zentrale in Mainz zu richten.
Daisy

#9

01.02.2012, 15:25

Wir schicken den Scheck mit einem kurzen Anschreiben an den Weißen Ring nach Mainz, mit der Bitte, die 150,-- auszugleichen und den Hinweis, was für eine Beratung (zivilrechtlich, strafrechtlich, etc.) es war. Dann erhalten wir binnen kurzer Zeit diesen Betrag aufs Konto. Eine Rechnung brauchen wir nicht zu machen.
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#10

01.02.2012, 15:38

Wir schicken den Scheck mit einem kurzen Anschreiben an den Weißen Ring nach Mainz, mit der Bitte, die 150,-- auszugleichen und den Hinweis, was für eine Beratung (zivilrechtlich, strafrechtlich, etc.) es war. Dann erhalten wir binnen kurzer Zeit diesen Betrag aufs Konto. Eine Rechnung brauchen wir nicht zu machen.
Du musst es doch aber für die Buchhaltung irgendwie belegen können, sonst weis doch das Steuerbüro garnicht, wie es die € 150,00 verbuchen muss...Es könnten ja auch Auslagen drin sein ... theoretisch
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